Strom müsste billiger sein

Die Strompreise für Österreichs Haushalte könnten nach Einschätzung der Regulierungsbehörde E-Control niedriger sein. Anders als bei Industriekunden wirken sich die seit Anfang 2009 relativ stabilen Großhandelspreise kaum aus.

Das Senkungspotenzial für den reinen Energieanteil, der etwas weniger als die Hälfte der Prozent der gesamten Stromrechnung ausmacht, bezifferte E-Control-Geschäftsführer Walter Boltz mit zehn bis 15 Prozent. Das seien 20 bis 30 Euro pro Jahr. Für alle Haushalte in Österreich liegt das Potenzial insgesamt bei rund 100 Millionen Euro.

Strompreise in Österreich

Strompreise in Österreich

APA

Preise für Durchnittshaushalt (3.500 kWh/Jahr) in Euro pro Jahr

Die Stromgroßhandelspreise seien bis 2008 kräftig gestiegen, im Zuge der Krise dann deutlich gefallen und seit Anfang 2009 relativ stabil. Die Preise für die Haushalte seien ebenfalls gestiegen, und dann sei lange nichts passiert. Großhandels- und Haushaltspreise klafften nicht nur kurzfristig und vorübergehend auseinander. Es sei unrealistisch, dass mehr als zwei bis drei Jahre im Voraus Strom beschafft werde: „Niemand hat im Juli 2008 für 2011 eingekauft.“

Haushaltskunden benachteiligt

Irgendwo scheine bei der Preisweitergabe etwas nicht zu funktionieren, denn bei Industriekunden gebe es ein Durchreichen - mit einiger Verzögerung. Nach drei Jahren müssten aber die niedrigeren Großhandelspreise auch bei den Haushaltskunden angekommen sein. Die jüngsten Preissenkungen seien nur wegen niedrigerer Ökostromkosten erfolgt.

Die Gewinne der Branche seien 2010 nach den Krisenjahren wieder auf dem Niveau des Jahres 2006 gelegen, das aggregierte operative Ergebnis (Ebit) der neun österreichischen Landesversorger habe im Vorjahr rund 548 Mio. Euro ausgemacht. Boltz betonte, dass niemand notleidende Energieunternehmen wolle, aber „ein kleines Scheibchen könnten die Haushaltskunden auch bekommen“.

Lieferanten verweigern Daten

Die E-Control habe im Sommer angesichts des Auseinanderlaufens von Entwicklungen eine Marktuntersuchung begonnen und 19 Stromlieferanten um Daten zu den Einkaufspreisen ersucht. Geliefert habe kein einziges Unternehmen. Die E-Wirtschaft ist der Ansicht, dass sie der Regulierungsbehörde diese Daten nicht zu Verfügung stellen muss.

Die Unternehmen haben gegen die entsprechenden E-Control-Bescheide zur Einsichtnahme Rechtsmittel eingelegt, nun sind die Höchstgerichte am Zug. Boltz ist optimistisch, dass es noch heuer zu einer Entscheidung kommt.

Bei der geplanten Reform des Wettbewerbsrecht soll nun die Beweislast umgekehrt werden, also die EVU beweisen müssen, dass sie keine marktbeherrschende Stellung haben. Die E-Control erachtet die Gesetzesnovellen als Schritt zur Belebung des Wettbewerbs.

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