Welche Bezirksgerichte verschwinden sollen

73 Bezirksgerichte will Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) im Zuge des Sparpakets schließen und verhandelt deshalb seit Montag mit den Ländern. Dort regt sich bereits heftiger Widerstand. Erstmals liegt nun die Liste jener Standorte vor, die aufgelöst werden sollen.

Karls „Idealvorstellung“ ist, die österreichweit 141 Bezirksgerichte auf 68 Standorte zu konzentrieren - womit an jedem Bezirksgericht mindestens vier Richter arbeiten würden. Nach der Bekanntgabe ihrer Pläne in der Vorwoche regte sich bereits erster Widerstand, vor allem in Salzburg und in Vorarlberg. Vorarlberg ist auch das erste der Bundesländer, mit denen Karl verhandelt.

In Vorarlberg will Karl die Bezirksgerichte von sechs auf vier reduzieren. Das BG Montafon soll an das BG Bludenz angeschlossen werden, das BG Bezau an das BG Bregenz. Nur ein Drittel der Standorte bliebe wiederum nach Karls Plänen in Salzburg bestehen. Sechs der neun Standorte sollen aufgelassen werden: Saalfelden soll zu Zell am See kommen; Tamsweg zu St. Johann im Pongau; Oberndorf, Thalgau, Neumarkt und Hallein zu Salzburg - mehr dazu in vorarlberg.ORF.at und salzburg.ORF.at.

Die meisten Schließungen in Oberösterreich geplant

Weniger als ein Drittel der Standorte würde nach Karls Vorstellungen im Burgenland bleiben, wo alle sieben Gerichte weniger als vier Planstellen haben - mehr dazu in burgenland.ORF.at.

Die zahlenmäßig meisten Schließungen sind für Oberösterreich vorgesehen: 28 Gerichte sollen auf zehn reduziert werden. Dazu will Karl die vier Kleingerichte Mauthausen, Freistadt, Pregarten und Perg zu einem neuen BG Perg zusammenlegen. Urfahr-Umgebung, Rohrbach und Leonfelden sollen in Urfahr konzentriert werden. Enns soll an Traun angeschlossen werden, Mattighofen an Braunau; Schärding an Ried; Weyer, Kirchdorf und Windischgarsten an Steyr; Bad Ischl an Gmunden; Mondsee und Frankenmarkt an Vöcklabruck; Lambach, Eferding, Grieskirchen und Peuerbach an Wels. Unverändert bliebe das BG Linz.

Fast jeder zweite Standort betroffen

In Niederösterreich will Karl 17 der 32 Standorte auflassen - mehr dazu in noe.ORF.at. Zwölf der 22 Standorte will Karl in der Steiermark aufgeben. Gleisdorf, Feldbach und Weiz sollen das „BG Gleisdorf neu“ bilden, Fürstenfeld an Hartberg angeschlossen werden; Voitsberg und Stainz an Deutschlandsberg; Bad Radkersburg an Leibnitz; Frohnleiten an Graz-West; Schladming und Irdning an Liezen; Knittelfeld und Murau an Judenburg; Mürzzuschlag an Bruck an der Mur. Unverändert blieben Leoben und Graz-Ost.

Osttiroler künftig mit weitem Weg zum Richter?

In Tirol bliebe nach Karls Plänen rund die Hälfte - nämlich sechs der bisher 13 Standorte - bestehen. Landeck, Reutte und Silz sollen zu Imst gehören; Zell am Ziller zu Schwarz, Rattenberg zu Kufstein, Telfs zu Innsbruck. Auch das BG Lienz würde nach Karls „Idealvorstellungen“ aufgelassen - und mit Kitzbühel zusammengelegt, wobei allerdings immer wieder auf die geografische Besonderheit des Osttiroler Gerichts verwiesen wurde. Unverändert bliebe das BG Hall.

Sonderfall Kärnten

Einen Sonderfall bietet Kärnten: Die drei kleinen Bezirksgerichte Ferlach, Eisenkappel und Bleiburg sind durch das Volksgruppengesetz verfassungsgesetzlich mit Slowenisch als fakultativer Amtssprache vorgegeben. Karls „Idealvorstellung“ ist dennoch, Eisenkappel und Bleiburg sowie Wolfsberg an Völkermarkt anzugliedern und Ferlach an Klagenfurt.

Um die Verfassungsbestimmung zu ändern, müsste im Parlament aber eine Oppositionspartei zustimmen. In Kärnten will Karl noch zwei weitere Standorte - in Summe also sechs der elf - auflassen: Hermagor und Feldkirchen sollen an Villach angeschlossen werden. Unverändert blieben St. Veit an der Glan und Spittal an der Drau - mehr dazu in kaernten.ORF.at.

Richter-Präsident Werner Zinkl sieht kein Problem darin, die kleinen Volksgruppengerichte aufzulassen. Denn die Rechte der slowenischen Volksgruppe könnten auch an anderen Gerichten gewahrt werden. Überlegt werden sollte aus seiner Sicht, diese Rechte auszuweiten - also in Kärnten Slowenisch als Amtssprache an allen Gerichten anzubieten. Denn derzeit sei es nicht möglich, in Slowenisch zu verhandeln, wenn etwa der Streitwert höher ist und das Verfahren deshalb am Landesgericht Klagenfurt abzuwickeln ist.

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