Kompromiss im „Käsekrainer“-Streit

Österreich und Slowenien stehen offenbar kurz vor einer Einigung bei der geschützten Herkunftsbezeichnung „Krainer Wurst“. Laut Landwirtschaftsministerium gebe es eine „politische Willensbekundung“, wonach Österreich weiter den Namen „Käsekrainer“ verwenden darf.

Slowenien werde demnach zwar seine landestypische Bezeichnung „Kranjska Klobasa“ als geografisch geschützte Angabe eintragen lassen, akzeptierte jedoch gleichzeitig die deutschsprachige Bezeichnung „Käsekrainer“.

Darauf haben sich Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) und sein slowenischer Amtskollege Franc Bogovic am vergangenen Freitag am Rande einer Konferenz in Mondsee (Oberösterreich) geeinigt, wie das Landwirtschaftsministerium am Dienstag weiter mitteilte. Eine finale Lösung soll nun von einer slowenischen Expertenkommission in der kommenden Woche getroffen werden.

Käsekrainer

APA/Hans Klaus Techt

Die Käsekrainer dürfte Österreich auch in Zukunft erhalten bleiben.

„Allen geholfen“

„Mit dem jetzigen Kompromiss ist allen geholfen“, betonte Berlakovich. Die Käsekrainer sei eine österreichische Erfindung mit einer langen Tradition und auch ein relevanter Wirtschaftsfaktor. Ob Österreich sich nun die Bezeichnung „Käsekrainer“ schützen lasse werde, wollte man im Ministerbüro vorerst nicht bestätigen.

Auch der slowenische Landwirtschaftsminister zeigte sich einsichtig: „Wir sind beide zu dem Schluss gekommen, dass es sich um zwei verschiedene Produkte handelt“, sagte er der slowenischen Nachrichtenagentur STA in Brüssel. Die slowenische „Kranjska klobasa“ enthalte keinen Käse und bestehe aus mindestens 68 Prozent Schweinefleisch, bis zu 20 Prozent Prozent Speck und zwölf Prozent Rindfleisch sowie Salz, Knoblauch und schwarzem Pfeffer.

Einspruch bei EU-Kommission angedroht

Das österreichische Patentamt hatte Anfang April davor gewarnt, dass die Annahme der slowenischen Forderung das Ende der hierzulande verwendeten Bezeichnungen wie „Krainer“ und „Käsekrainer“ bedeuten würde.

Damals kündigten Wirtschaftskammer, Landwirtschaftsministerium sowie Experten der Veterinärmedizinischen Universität mit Unterstützung des Patentamts an, Einspruchsgründe bei der EU-Kommission geltend machen zu wollen. Österreich hat seit Mitte April sechs Monate Zeit, den slowenischen Vorschlag zu beeinspruchen. Dafür müssten aber laut Kommission gute Gründe vorliegen.

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