Kompromiss im Käsekrainer-Streit

Österreich und Slowenien haben am Freitag einen Kompromiss im Käsekrainer-Streit geschlossen. Slowenien lässt sich „Kranjska Klobasa“ als geografisch geschützte Angabe eintragen. In Österreich kann aber weiter die Bezeichnung „Krainer bzw. Käsekrainer“ verwendet werden.

Das österreichische Patentamt hatte Anfang April davor gewarnt, dass die Annahme der slowenischen Forderung das Ende der hierzulande verwendeten Bezeichnung wie „Krainer“ oder „Käsekrainer“ bedeuten würde. Der Streit um die Käsekrainer hatte hierzulande auch medial hohe Wellen geschlagen.

Käsekrainer

APA/Hans Klaus Techt

Die Käsekrainer bleibt Österreich auch in Zukunft erhalten.

Damals kündigten Wirtschaftskammer, Landwirtschaftsministerium sowie Experten der Veterinärmedizinischen Universität mit Unterstützung des Patentamtes an, Einspruchsgründe bei der EU-Kommission geltend machen zu wollen.

„Allen geholfen“

„Mit dem jetzigen Kompromiss ist allen geholfen“, sagte Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP). Die Käsekrainer sei eine österreichische Erfindung mit einer langen Tradition und auch ein relevanter Wirtschaftsfaktor hatte der Minister zuvor ins Feld geführt.

Die Wiener Wirtschaftskammer hatte sogar vom „Verlust eines Kulturgutes“ gesprochen. „Die Wiener Würstelstände sind ein touristisches Markenzeichen von Wien und Käsekrainer dürfen im Sortiment nicht fehlen. Man kann ja auch nicht einfach das Wiener Schnitzel von der Speisekarte eines Wiener Beisls streichen“, so die Wirtschaftskammer - mehr dazu Kampf um „Kulturgut“ Käsekrainer (wien.ORF.at).

Auch Kürbiskernöl-Streit beigelegt

Auch der Streit um das „Steirische Kürbiskernöl“ wurde nun im Rahmen der Käsekrainer-Verhandlungen gelöst. Slowenisches Kürbiskernöl darf nur unter der Bezeichnung „stajersko“ aber nicht als „steirisches“ verkauft werden. Das Ursprungsland muss deutlich sichtbar angegeben werden, hieß es aus dem Landwirtschaftsministerium.

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