Waffen müssen registriert werden

Auf die heimischen Jäger, Schützen und Waffensammler kommt ab heute Arbeit zu: Mit der Umsetzung des von der EU vorgeschriebenen Zentralen Waffenregisters (ZWR) müssen sie ihre Gewehre melden - noch einmal.

Die beim ersten dezentralen „Versuch“ ausgefüllten Formulare werden damit nutzlos. Während dafür damals im Handel Gebühren fällig wurden, wird der Vorgang per Bürgercard oder Handysignatur kostenlos möglich sein. Die Büchsenmacher werden bei einem Neukauf die Waffe via Internet im ZWR eintragen. Wie bereits bisher, wird der Waffenhandel mit hoheitlichen Aufgaben betraut: Die Büchsenmacher werden bei einem Neukauf die Waffe über einen eigenen Zugang via Internet im ZWR eintragen.

Noch fast zwei Jahre Frist

Aber auch all jene, die ihren Altbestand nicht selbst via digitale Signatur selbst melden wollen, können sich an einen Händler wenden, der dies für sie übernimmt - gegen ein „angemessenes Entgelt“. Wie hoch dies ist, obliegt dem Büchsenmacher und dürfte wohl in vielen Fällen - wie auch bisher - Verhandlungssache sein. Und wer freut sich nicht, wenn potenzielle Kunden ins Geschäft strömen?

Hetzen muss sich übrigens niemand: Für die Registrierung der Gewehre (Kategorie C - mit gezogenem Lauf) hat man bis Ende Juni 2014. Flinten (Kategorie D - mit glattem Lauf) aus dem Altbestand müssen übrigens nur bei einem Besitzerwechsel gemeldet werden, Neukäufe hingegen werden ab sofort erfasst.

Angabe von Gründen für Waffenbesitz

Die Behörde möchte übrigens neuerdings auch wissen, warum man eine Waffe besitzen möchte. Hier kann man als Begründung etwa die Jagd, das Sportschießen, Sammeln oder sonstige Argumente eintragen.

Genaue Anzahl nicht bekannt

Nicht vorgesehen ist eine eigene Überprüfung der Verwahrung wie dies bei Kurzwaffenbesitzern alle fünf Jahre von der Exekutive durchgeführt wird. Dies würde die Möglichkeiten der Exekutive wohl überfordern, obwohl niemand weiß, wie viele Langwaffen es in Österreich gibt. Die bisherigen Meldungen wurden nämlich nie zentral erfasst und Schätzungen sind eben nur solche.

Ein Anhaltspunkt kann sein, dass es aktuell 156.000 Waffenbesitzkarten und 81.000 Waffenpässe gibt, deren Besitzer wohl auch die eine oder andere Langwaffe haben dürften. Auch die 115.000 heimischen Jäger nennen zumindest ein Gewehr und eine Flinte ihr eigen.

Historische Waffen ausgeschlossen

Mit Umsetzung des ZWR werden auch einige andere Aspekte der Waffengesetznovelle schlagend: So berücksichtigt der Gesetzgeber die gegenüber modernen Waffen geringere Gefährlichkeit historischer Typen. In die Anzahl genehmigungspflichtiger Schusswaffen (Kategorie B), die jemand besitzen darf, sind jene nicht einzurechnen, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde. Dies wird wohl die Schwarzpulverschützen besonders freuen.

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