Dayli rudert bei Sonntagsöffnung zurück

Schlecker-Nachfolger dayli macht bei seiner Sonntagsrebellion nun doch einen Schritt zurück. Am Mittwoch meldete sich der 50-Prozent-Eigentümer Novomatic zu Wort. Von einer Sonntagsöffnung werde Abstand genommen, bis die Rechtslage geklärt sei.

Das sei mit dem Mitgesellschafter Rudolf Haberleitner vereinbart worden. „Wir wollen mit dieser Lösung zur Versachlichung der aufgeheizten Diskussion der letzten Tage und zum Wohl des Unternehmens und der über 3.800 Mitarbeiterinnen beitragen“, so der Generaldirektor der Novomatic AG, Franz Wohlfahrt, in einer knappen Aussendung.

„Wir lassen uns nicht prügeln“

Haberleitner war kürzlich auf Konfrontationskurs mit der Gewerkschaft gegangen. Er sah ähnlich wie der Wiener Unternehmer Richard Lugner nicht ein, wieso er seine Standorte nicht auch an Sonntagen geöffnet halten sollte. „Wir lassen uns nicht prügeln, wo wir doch Arbeitsplätze schaffen“, sagte Haberleitner.

Als Ziel war ausgegeben worden, alle dayli-Filialen in Österreich auch sonntags aufzusperren. Der Investor hatte im Vorjahr über seine Gesellschaft TAP 09 alle 1.350 Schlecker-Standorte in Österreich, Italien, Polen, Belgien und Luxemburg übernommen. Der Glücksspielkonzern Novomatic hält die Hälfte der Anteile.

Gewerkschaft drohte mit Klagen

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) drohte daily wegen der Pläne mit rechtlichen Schritten bzw. leitete diese bereits ein. Für GPA-djp-Bundesgeschäftsführer Karl Proyer ist die Sonntagsöffnung einzelner Filialen „klar widerrechtlich“, wie er kürzlich in einer Aussendung betonte. An allen geöffneten Standorten seien Anzeigen erfolgt.

Die Gewerkschaft drohte außerdem mit Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs. Noch dazu seien Mitarbeiter in Zweigstellen mit Imbissverkauf nach dem Gastronomie-Kollektivvertrag und nicht nach dem Handels-KV angestellt worden. Die GPA ortete darin eine „reine Umgehungskonstruktion zulasten der Beschäftigten“. „Das Kerngeschäft ist nicht die Gastronomie“, sagte Proyer zuletzt im Ö1-Morgenjournal.

„Diese Beschäftigten sind also als Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes zu betrachten und nach dem Handelskollektivvertrag zu bezahlen.“ Die Gewerkschaft strengte eine Prüfung dazu an, ob bei dayli der richtige Kollektivvertrag für die Handelsangestellten angewendet wird. Wenn nicht, dann sei das ein Indiz für Lohn- bzw. Sozialdumping.

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