Korruption: Bereits 1.200 Whistleblower

Die vor knapp einem Jahr gestartete „Whistleblower-Homepage“ hat der Korruptionsstaatsanwaltschaft bisher 1.201 Hinweise auf mögliche Straftaten gebracht. Völlig „substratlos“ war laut der Behörde nur ein Bruchteil der anonymen Hinweise.

Gestartet ist die „Whistleblower-Homepage“ am 20. März des Vorjahres. Bis zum 1. Februar sind 1.201 Hinweise auf mögliche Straftaten eingelangt. In drei Fällen hat es bereits Verurteilungen gegeben, in einem Fall eine Diversion (einen außergerichtlichen Tatausgleich). Behördenleiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda drängte bei einer Pressekonferenz am Freitag auf zusätzliches Personal und Erleichterungen bei der Suche nach verdächtigen Konten.

Die meisten Fälle werden weitergeleitet

Offensichtlich „substratlos“ waren nach Angaben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nur sechs Prozent der Anzeigen. Allerdings fielen nur gut fünf Prozent der Fälle tatsächlich in die Zuständigkeit der nur für schwere Wirtschaftsdelikte und Korruptionsfälle zuständigen WKStA. Ein weiteres Drittel (32 Prozent) wurde an andere Staatsanwaltschaften weitergeleitet, ein gutes Viertel (26 Prozent) an die Finanzbehörden. Und in knapp 29 Prozent der Fälle wurde mangels ausreichenden Anfangsverdachts kein Verfahren eingeleitet.

Bessere Bezahlung und mehr Ermittler gefordert

Insgesamt hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft im Vorjahr 31 Anklagen erhoben. Ermittelt wird in ca. 200 Causen, darunter 55 Großverfahren. Nicht zufrieden ist WKStA-Chefin Vrabl-Sanda damit, dass ihre Behörde immer noch unterbesetzt ist. Vorgesehen wären 35 Staatsanwälte, derzeit sind es aber erst 22,5. Ihr gehe die Aufstockung „zu zäh“, so Vrabl-Sanda. Verantwortlich für den Rückstau sei ein Mangel an Richteramtsanwärtern im Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Außerdem drängt sie weiter darauf, alle ihre Ermittler als „Oberstaatsanwälte“ einzustufen und damit besser zu bezahlen.

Zentrales Kontoregister fehlt

Einmal mehr forderte Vrabl-Sanda außerdem die Einrichtung eines zentralen Kontenregisters. Will die Staatsanwaltschaft derzeit wissen, über welche Konten eine verdächtige Person Zahlungen abwickelt, müssen nämlich alle Banken in Österreich angeschrieben werden. Zwar wurde im Vorjahr erreicht, dass nun nicht mehr alle Banken automatisch auch über den konkreten Tatverdacht informiert werden müssen. Dennoch dauert die Auskunft laut Vrabl-Sanda selbst im besten Fall zwei bis drei Wochen.

Außerdem wünscht sich Vrabl-Sanda leichteren Zugriff auf die Unterlagen von „Berufsgeheimnisträgern“ wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern. Dass Staatsanwälte willkürlich Unterlagen beschlagnahmen könnten, bei denen kein Zusammenhang mit den Ermittlungen bestehe, befürchtet sie nicht: „Es gibt keinen Staatsanwalt bei uns, der sich mutwillig seinen Akt aufbläht.“

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