Altbaumietpreise steigen Anfang April

Mit 1. April werden die Richtwerte für Mietpreise österreichweit wertangepasst. Damit steigen die Mieten weiter. Die Verteuerung liegt im Bundesländerschnitt bei rund 4,6 Prozent, wie zuletzt der „Standard“ berichtete. Die Kategoriemieten verteuern sich um mehr als fünf Prozent.

Unterkünfte der Kategorie A kosten bald 3,43 statt 3,25 Euro pro Quadratmeter (plus 5,5 Prozent), Kategorie-B-Mieten werden von 2,44 auf 2,57 Euro (plus 5,3 Prozent) erhöht. Die Kategorien C und „D brauchbar“ verteuern sich um 5,6 Prozent auf 1,71 Euro, die Quadratmetermieten für Wohnungen der Kategorie „D unbrauchbar“ legen um 6,2 Prozent auf 0,86 Euro zu.

Mietverträge vor 1994 betroffen

Zuletzt waren die Kategoriemieten im September 2011 angehoben worden. Sie dürfen erst dann erhöht werden, wenn der Verbraucherpreisindex die Fünfprozenthürde überspringt, so die gesetzliche Regelung. Diese Schwelle wurde im Dezember erreicht. Die Kategoriemieten gelten im Wesentlichen für Mietverträge, die vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden.

Höchster Anstieg in Vorarlberg

Die Richtwertmieten ziehen heuer zwischen 4,5 und 4,7 Prozent an. Am höchsten ist der neue Richtwert in Vorarlberg (8,28 Euro pro Quadratmeter), Salzburg (7,45 Euro) und der Steiermark (7,44 Euro); am günstigsten ist er im Burgenland (4,92 Euro), in Wien (5,39 Euro) und in Niederösterreich (5,53 Euro). Im Mittelfeld bewegen sich Oberösterreich (5,84 Euro), Kärnten (6,31 Euro) und Tirol (6,58 Euro).

Erhöhung mit April oder Mai

Die Richtwertmieten werden regelmäßig alle zwei Jahre wertangepasst - zuletzt wurden sie per 1. April 2012 angehoben. Erhöht wird je nach durchschnittlicher Inflationsrate des vorangegangenen Jahres. Für bestehende Mietverträge gelten die aktuellen Erhöhungen mit 1. Mai, für Neuabschlüsse bereits mit 1. April. Das Richtwertgesetz regelt Altbaumietverträge, die ab 1994 abgeschlossen wurden.

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht noch aus

Die neuen Richtwerte wurden den Mitgliedern der Wirtschaftskammer laut „Standard“ bereits mitgeteilt. Sie müssten aber zur Inkraftsetzung noch vom Justizminister per Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das werde für die nächsten Tage erwartet - sofern nicht erneut ein Politikum daraus wird wie 2008 und 2009.

2008 wurde eigens das Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (MLG) erlassen, um die Erhöhung abzufedern. Bis dahin hatten sich die Erhöhungen an der Dezember-Inflation des vorangegangenen Jahres orientiert - diese lag 2007 aber mit 3,6 Prozent deutlich über der Jahresteuerung von nur 2,2 Prozent. Daraufhin erfolgte die Umstellung.

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