Lkw-Fahrverbot ab dritter Spur

Das Lkw-Fahrverbot auf der dritten und vierten Überholspur auf Autobahnen ist fix. Es wurde am Donnerstag im Nationalrat einstimmig beschlossen. Auf Autobahnabschnitten mit drei oder mehr Fahrstreifen dürfen Lkws über 7,5 Tonnen den ganz links gelegenen Fahrstreifen nicht mehr befahren.

Diese Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) wird vor der Urlaubssaison am 1. Juni in Kraft treten. Auf zweispurigen Autobahnen und Schnellstraßen gibt es keine Änderungen. Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) will damit die Verkehrssicherheit erhöhen: „Lkw-Unfälle sind nicht nur häufiger, sondern meistens auch dramatischer. Schwerverletzte und Tote sind sehr oft das Ergebnis.“ Auch SPÖ-Verkehrssprecher Anton Heinzl und sein ÖVP-Kollege Andreas Ottenschläger unterstützten die Novelle. Zustimmung kam auch von FPÖ, Grünen, Team Stronach und NEOS.

Laut einem Gutachten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) sind Lkws im hochrangigen Straßennetz verhältnismäßig öfter in Unfälle verwickelt als Pkws. Lkws legen elf Prozent der Fahrleistungen auf Schnellstraßen und Autobahnen in Österreich zurück, sie sind aber an 22 Prozent der Unfälle mit Personenschaden beteiligt.

Größere Unfallgefahr durch Spurwechsel

Als Hauptgrund für die häufigen Unfälle nennt Bures die großen Geschwindigkeitsunterschiede gegenüber Pkws insbesondere beim Spurwechsel. Auch die Ungeduld anderer Verkehrsteilnehmer bei langsamen Überholvorgängen von Schwerfahrzeugen könne zu gefährlichen Situationen führen. Die Erfahrungen in der Schweiz, in Deutschland und Italien, wo es bereits ähnliche Regeln gebe, seien positiv.

„Unfälle mit Beteiligung des Schwerverkehrs sind oft schwere Unfälle. Wir begrüßen daher die Novelle der Straßenverkehrsordnung“, hieß es am Donnerstag vonseiten der ASFINAG-Vorstände Alois Schedl und Klaus Schierhackl. Die neue Regelung werde den Schwerverkehr nicht im zügigen Vorankommen behindern. Die Kapazität der ersten und zweiten Spur reiche für einen reibungslosen Verkehrsfluss, so die ASFINAG.

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