Bahnübergänge: Bund muss Kosten ersetzen
Die Höchstrichter waren vom Österreichischen Gemeindebund angerufen worden, nachdem die Verordnung erlassen und die Kosten den Gemeinden übertragen worden waren. Die Gemeinden hatten laut VfGH zu Recht eine Verletzung des Konsultationsmechanismus gesehen.
Verletzung des Konsultationsmechanismus
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger sagte, der Gemeindebund habe nach Übermittlung eines Verordnungsentwurfes durch das Verkehrsministerium rechtzeitig die Aufnahme von Verhandlungen über die den Gemeinden aus der Sanierung entstehenden Kosten verlangt. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) habe das Konsultationsgremium jedoch weder konstituiert noch einberufen. Darin sah der Gemeindebund einen Verstoß gegen die Verpflichtung des Bundes aus der Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus.
Eisenbahnkreuzungsverordnung
Wer für die Sicherung von Bahnübergängen finanziell zuständig ist, ist gesetzlich unter dem etwas sperrig klingenden Titel Eisenbahnkreuzungsverordnung geregelt. Diese Verordnung trat 2012 in Kraft. Dennoch war das Thema Kostenaufteilung bisher zwischen den Gemeinden, die als Straßenerhalter verpflichtet sind, einen 50-Prozent-Anteil zu übernehmen (sofern der Bahnübergang auf einer Gemeindestraße liegt), und den Bahnbetreibern, die die andere Hälfte der Kosten tragen müssen, strittig. Die Verordnung verfolgt grundsätzlich das Ziel, Eisenbahnkreuzungen sicherer zu machen.
Dieser Sichtweise schloss sich der VfGH an. Er betonte, dass die Verordnung an sich nicht gesetzwidrig sei, die Sanierung der Eisenbahnkreuzungen also zu erfolgen habe. Finanziell hat das allerdings drastische Konsequenzen. Den den Gemeinden zugedachten Anteil an den Gesamtkosten von rund 250 Millionen Euro wird - laut Holzinger - nun der Bund selbst zahlen müssen, wenn sich die Gemeinden nicht gesprächsbereit zeigen.
Verkehrsministerium: Verordnung bleibt
Die Konsequenzen der Feststellung ergäben sich aus dem Konsultationsmechanismus selbst, so der VfGH. „Vereinfacht gesagt: Wird der Konsultationsmechanismus verletzt, so ist ein Ersatz der durch die Verwirklichung des betreffenden Vorhabens zusätzlich verursachten Kosten zu leisten“, so der VfGH. Diese Pflicht treffe jene Gebietskörperschaft, deren Organ die Verordnung erlassen hat. „Im vorliegenden Fall ist das der Bund.“
Im Verkehrs- und Infrastrukturministerium gab man sich dennoch optimistisch, nicht auf den Kosten sitzenzubleiben: „Es bleibt zu hoffen, dass im Zuge des Finanzausgleichs eine konstruktive Lösung gefunden wird“, hieß es in einer Aussendung. Im Übrigen wurde betont, dass die Verordnung zur Sanierung von Eisenbahnkreuzungen unverändert in Kraft bleibe. Man nehme zur Kenntnis, dass „der VfGH eine Verletzung des Konsultationsmechanismus festgestellt hat“.
Gemeindebund erleichtert
Erleichtert zeigte sich der Gemeindebund: „Ich fordere schnellstens neue Verhandlungen vonseiten des Bundes und erwarte, dass der Bund seiner Verpflichtung nachkommt und die Kosten trägt“, sagte Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer. „Es wäre erfreulich gewesen, hätte die Infrastrukturministerin (Doris Bures, SPÖ, Anm.) früher das Gespräch mit den Gemeinden gesucht. Immerhin geht es hier um Kosten, die einige Gemeinden in den Ruin getrieben hätten.“
Für Grüne „Blamage“
Die Grünen sahen in dem VfGH-Erkenntnis eine „Blamage“ für Bures. „Nun droht der Bund selbst die Hunderte Millionen schwere Kostensuppe auslöffeln zu müssen, die einzelne Akteure im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) gern den Gemeinden eingebrockt hätten“, sagte Georg Willi, Verkehrssprecher der Grünen.