Kreditkartenklauseln oft gesetzwidrig

Zahlreiche Klauseln in den Geschäftsbedingungen (AGB) der Zahlungsdienstleister Diners Club, PayLife und Paybox sind laut aktuellen Urteilen ungesetzlich und nichtig. Dabei gehe es vor allem um Kreditkarten und Handyzahlungen, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der dagegen geklagt hatte.

In den AGB von Diners Club widerspricht laut VKI etwa eine Klausel, die vorsieht, dass ein Fremdwährungsumsatz zu jenem Wechselkurs umgerechnet wird, der auf der Website des Unternehmens aufscheint, dem Gebot der Neutralität bei der Umrechnung von Fremdwährungen. Weiters wurden Mahnspesen, die auch unabhängig von einem Verschulden des Kunden bei Zahlungsverzug kassiert werden können, als gesetzwidrig angesehen. Auch der Ausschluss der Haftung von Diners Club für reine Vermögensschäden des Kunden wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Wien als gesetzwidrig eingestuft.

Urteile auf VKI-Website

Die Urteile sind auf der VKI-Website abrufbar.

Frist für Reklamationen zu kurz

In den AGB von PayLife sah das Handelsgericht Wien die Frist von 42 Tagen für eine Reklamation nach Durchführung von Transaktionen als zu kurz an. Nach dem Zahlungsdienstegesetz muss der Nutzer einen nicht von ihm autorisierten Zahlungsvorgang unverzüglich - nach Feststellung - melden, maximal hat er aber dafür 13 Monate Zeit. Weiters sah das Gericht eine Verjährung der Ansprüche des Karteninhabers binnen eines Jahres als gesetzwidrig an. Auch der Ausschluss der Möglichkeit, die Karte zu sperren, wurde vom Gericht gekippt.

Keine Zustimmung durch Schweigen

Paybox hat - gestützt auf eine „Verschweigungsklausel“ - versucht, die Kunden durch Schweigen auf eine zugesandte SMS in neue und letztlich entgeltliche Vertragsverhältnisse zu zwingen. Das OLG Wien bestätigte nun die Sicht des VKI, dass die entsprechende Klausel gesetzwidrig und unwirksam ist. Paybox kann sich nicht auf die Klausel berufen, diese Vertragsänderungen sind daher unwirksam. Paybox ist laut VKI nunmehr dabei, mit seinen Kunden ausdrücklich neue Verträge abzuschließen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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