Kritik an stockender Bezirksgerichtsreform

Die Reform der Bezirksgerichte ist ins Stocken geraten - Kritik daran kommt nun vom Rechnungshof. Die Prüfer haben die 2012 angekündigte Halbierung der Standorte unter die Lupe genommen. Ergebnis: Nur ein Bruchteil der ursprünglich geplanten Standortschließungen hat tatsächlich stattgefunden. Und welche Gerichte geschlossen wurden, entschieden oft nicht finanzielle, sondern politische Gründe.

Die Struktur der Bezirksgerichte geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Die ursprünglich über 200 Standorte wurden in mehreren Etappen reduziert. Eine weitere Halbierung von 141 auf 68 kündigte die damalige Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) 2012 an. Damit sollten Kleingerichte mit unter vier Richtern der Vergangenheit angehören. Weit sind die Ministerin und ihr Nachfolger Wolfgang Brandstetter damit aber nicht gekommen.

13 statt 73 Schließungen

Zum Prüfungszeitraum (Mai bis August 2013) waren statt 73 nur 13 Gerichtsstandorte tatsächlich geschlossen worden. Zwölf weitere folgten seither. Derzeit gibt es, wie das Justizministerium gegenüber der APA am Dienstag sagte, 116 Bezirksgerichte. Grund dafür ist unter anderem das Mitspracherecht der Länder. Denn obwohl der Bund für Gerichtsbarkeit zuständig ist und die Kosten trägt, kann er die Gerichtssprengel nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung ändern.

Eine derartige Einigung gelang bisher nur mit Nieder- und Oberösterreich sowie der Steiermark. Und auch dort gab es im Vorjahr noch Bezirksgerichte mit weniger als vier Richtern. Besonders krass ist dem Bericht zufolge die Situation im Burgenland, wo keines der sieben Bezirksgerichte auf vier Richter kommt. Geplant ist eine Reduktion auf zwei Standorte. Laut Regierungsprogramm sollte das Vetorecht der Länder gestrichen werden - geschehen ist das bisher aber nicht. „Die geltende Rechtslage stand somit einer umfassenden bundeseinheitlichen Strukturreform entgegen“, so der Rechnungshof.

„Deals“ statt rationaler Entscheidungen?

Bei der Entscheidung über konkrete Standorte standen dem Bericht zufolge außerdem nicht wirtschaftliche Argumente im Vordergrund, sondern die Einigung mit den Ländern. Das führte etwa in der Steiermark dazu, dass das Bezirksgericht Hartberg nach Fürstenfeld verlegt wurde, um dort den Verlust der Bezirkshauptmannschaft auszugleichen. Dabei wären die für die Fusion nötigen Raumreserven in Hartberg vorhanden gewesen, in Fürstenfeld musste dagegen zugebaut werden.

Außerdem kritisiert der Rechnungshof teils starke Kostensteigerungen bei den für die Reform nötigen Umbauten. Das für sämtliche Fusionen vorgesehene Budget von 131,3 Mio. Euro war damit fast zur Hälfte verplant, obwohl erst ein Drittel der Standorte umgebaut wurde.

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