Steuerreform erhöht Spardruck auf Gemeinden
Den Gemeinden (ohne Wien) wird 2014 nach Abzug der laufenden Ausgaben von den Einnahmen voraussichtlich ein Überschuss von 1,6 Mrd. Euro (bzw. 12,2 Prozent der laufenden Ausgaben) übrig bleiben, so die Prognose des KDZ-Zentrum für Verwaltungsforschung, das die jährliche Prognose erstellt. Die Einnahmen betragen heuer laut Prognose 15,1 Mrd. Euro, die Ausgaben 13,5 Mrd. Euro, wie Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger und Peter Biwald vom KDZ am Donnerstag ausführten.
15 Prozent unter Vorkrisenniveau
Die freien Mittel - auch Überschuss der laufenden Gebarung genannt - sind jene Summen, die die Gemeinden für Investitionen und den Schuldenabbau verwenden können. Mit dem heurigen Ergebnis werden die Gemeinden beim Überschuss in absoluten Zahlen den Wert aus 2007 (damals knapp 1,6 Mrd. Euro) erreichen - und damit wieder auf Vorkrisenniveau liegen.
Anders sieht es allerdings aus, wenn man die Inflation berücksichtigt: Real liegt der Überschuss damit 15 Prozent unter jenem des Jahres 2007. Der Spielraum für Investitionen und Schuldenabbau ist damit real ein Siebentel geringer als jener aus dem Vorkrisenniveau, so das KDZ.
Niveau von 2010
Lediglich im Falle dessen, dass es zu keiner Steuerreform kommt und die Wirtschaftslage sich nicht weiter verschlechtert, würde bis 2018 eine leichte Verbesserung hinsichtlich des relevanten Wertes der laufenden Gebarung (auf 1,76 Mrd. Euro) eintreten. Dieses Szenario sei aber unwahrscheinlich, so Biwald. Nimmt man hingegen an, dass eine Steuerreform kommt, so würden die Gemeinden aufgrund der zu erwartenden verringerten Steuereinnahmen - und damit des kleiner werdenden Anteils der Gemeinden am Ertragsanteil - davon betroffen sein.
Demnach würden die freien Mittel in diesem Fall bis 2018 auf 1,42 Mrd. Euro sinken, das wären 9,5 Prozent Überschuss (statt wie heuer 12,2 Prozent) - was dem Niveau von 2010 entsprechen würde. Bei diesem Szenario ging das KDZ von einer Steuerreform in Höhe von fünf bis sechs Mrd. Euro aus, wobei zur Hälfte eine ausgabeseitige Finanzierung angenommen wurde. Das würde eine Abnahme des Überschusses um 340 Mio. Euro bedeuten. Die Folge wäre ein Konsolidierungsbedarf von vier Prozent der laufenden Ausgaben. Sollte die Finanzierung der Steuerreform zur Gänze ausgabenseitig erfolgen, so würde ein Konsolidierungsbedarf von acht Prozent entstehen.
Trübt sich dazu auch noch die Konjunktur weiter ein und kommt es zu einer nachhaltigen Stagnation, so würden die freien Mittel auf etwa 1,1 Mrd. Euro im Jahr 2018 zurückgehen (ein Überschuss von 7,2 Prozent). In diesem Fall würde sich der Überschuss um 680 Mio. Euro verringern, der Konsolidierungsbedarf läge bei acht Prozent (bzw. zwölf Prozent bei einer hundertprozentigen Finanzierung der Steuerreform über die Ausgabenseite).
Altbekannte Forderungen
Die Prognose zeige, dass es zur Sicherung des finanziellen Handlungsspielraums der Gemeinden grundlegender Reformen bedürfe, so das KDZ. Biwald und Weninger stellten altbekannte Forderungen an die Politik: Es bedürfe unter anderem einer Aufgabenreform auf allen Ebenen. Auf Gemeindeebene sollten Synergien durch Strukturreformen noch stärker genutzt werden, etwa durch flächendeckende Kooperationen. Mittels der Aufgabenreform müsse das Transfersystem vereinfacht werden, die „Entflechtung“ zwischen Ländern und Gemeinden sollte dabei im Mittelpunkt stehen. Als Beispiel nannte Biwald die Finanzströme in der Krankenanstaltenfinanzierung.
Zu den Investitionen merkte Biwald an, diese seien im Jahr 2013 mit gut zwei Mrd. Euro zwar über den Vorjahren gelegen, seien jedoch weiterhin unter dem Vorkrisenniveau von 2,4 Mrd. Euro (2004). Die Finanzschulden der Gemeinden - inklusive der relevanten ausgegliederten Einheiten - beliefen sich 2013 auf rund 14,7 Mrd. Euro und waren damit auf dem Niveau der Vorjahre. Die Haftungen sind in den letzten Jahren kontinuierlich auf 6,5 Mrd. Euro (2013) gestiegen, davon sind 3,4 Mrd. Euro als relevante Größen bereits in den Schulden berücksichtigt.