Warnung vor Mangel bei Notärzten

Das Rote Kreuz (RK) warnt vor einem Mangel an Notfallärzten. Grund ist das neue Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte, das die Wochenarbeitszeit für Ärzte regelt. Allerdings gibt es in einigen Bundesländern Sonderregeln, die einen möglichen Engpass offenbar verhindern.

Manche Gebietskrankenkassen würden seit 2010 Notärzte nicht mehr wie bisher auf Basis von freien Werksverträgen, sondern nur noch fix angestellt beschäftigen, sagte Rotkreuz-Präsident Gerald Schöpfer. Da die Spitalsärzte aber nur noch 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, könnten sie nun nicht mehr zusätzlich als Notärzte arbeiten, sagte Schöpfer anlässlich des am Donnerstag in Linz stattfindenden Rettungsdienstsymposiums im Ö1-Morgenjournal.

Schöpfer forderte deshalb Ausnahmen für Notärzte: „Noch verfügt Österreich über eines der besten Rettungssysteme der Welt. Damit das so bleibt, muss an einigen wichtigen Stellschrauben gedreht werden. Abhilfe würde eine kleine Änderung im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Anm.) schaffen, durch die Notärzten eine Tätigkeit auf Werkvertragsbasis ermöglicht würde“ - mehr dazu in ooe.ORF.at.

Gebietskrankenkasse prüft

In Kärnten arbeiten fast alle Notärzte auf Werkvertragsbasis, ausgenommen jene der Flugrettung. Da die Versorgung in den Spitälern im Vordergrund stehe, würden bei einer Anstellung zu wenige Notärzte zur Verfügung stehen, sagte Kärntens Rotkreuz-Präsident Peter Ambrozy.

Die GKK prüft das RK seit geraumer Zeit. Dabei seien auch die Beschäftigungsverhältnisse für Notärzte ein Thema, bestätigte Robert Babka von der Kärntner GKK. Geprüft werde, ob Notärzte nun angestellt werden müssen oder nicht. Das Land Kärnten versucht zudem, im Zuge der Gehaltsverhandlungen mit den Ärzten, sogenannte Opt-out-Regelungen zu finden. Spitalsärzte sollen dadurch auch über die gesetzlich vorgesehenen 48 Stunden hinaus als Notarzt im Rettungswagen tätig sein dürfen - mehr dazu in kaernten.ORF.at.

Haftungsfragen sind Thema

Mit ein Grund, warum Sozialministerium und Sozialversicherung gegen Werkverträge für Notärzte sind, sind Haftungsfragen. Der Notarzt sei im Auftrag des Landes Steiermark unterwegs, sagte Klaus Pessenbacher, Leiter der Notfall- und Katastrophenmedizin des Landes. Das Land übernehme dabei die Haftung und habe ein umfassendes Versicherungspaket für Unfälle und Rechtsschutz abgeschlossen, damit sich ein Notarzt im Dienst keine Sorgen machen müsse.

Das seien gravierende Unterschiede zu einem freien Dienstnehmer - denn wer auf Werkvertragsbasis arbeitet, trägt das volle Risiko selbst, so Pessenbacher. In der Steiermark ermöglichen Sonderverträge, dass zusätzlich zu den Spitalsärzten auch externe Mediziner beschäftigt werden können - mehr dazu in steiermark.ORF.at.

Kein Problem in Vorarlberg

Der Rotkreuz-Direktor Vorarlbergs, Roland Gozzi, sieht für das Land kein akutes Problem. In Vorarlberg sei der Großteil der Rettungsstützpunkte direkt an den Spitälern angesiedelt, die Ärzte würden also im Rahmen ihrer Tätigkeit im Spital die Einsätze machen. Pro Arzt und 24-Stunden-Dienst seien es im Schnitt drei Einsätze - mehr dazu in vorarlberg.ORF.at.

Andere Organisation im Burgenland

Auch im Burgenland gebe es keinen Engpass, weil der Notarztdienst ebenfalls anders organisiert sei, sagte Rotkreuz-Pressesprecher Tobias Mindler. Es gebe eine Vereinbarung mit der Landesregierung - die Notärzte werden demnach von den fünf Krankenhäusern gestellt. Mindler sieht derzeit auch keinen Grund für Befürchtungen, dass die Spitäler aufgrund von Personalmangel diese Notärzte nicht bereitstellen können - mehr dazu in burgenland.ORF.at.