Unterschiede bei Wahl des Lehrerdienstrechts

Neu eintretende Pflichtschullehrer entscheiden sich überwiegend für das neue Lehrerdienstrecht, Lehrer aus dem AHS- und BMHS-Bereich bleiben eher im alten Modell. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den Bundesländern.

In Niederösterreich haben sich laut Landesschulratspräsident Hermann Helm „de facto alle“ Pflichtschullehrer für das neue Dienstrecht entschieden - die Quote liege bei etwa 99 Prozent. In der Steiermark waren es rund 90 bis 95 Prozent, in Vorarlberg 85 und in Oberösterreich 75 Prozent. In Wien und dem Burgenland optierten jeweils die Hälfte ins neue Modell. Für Kärnten und Salzburg liegen derzeit noch keine Zahlen vor, ergab ein Rundruf der APA bei den Landesschulräten.

Neues Lehrerdienstrecht gilt ab 2019/20

Eine Sondersituation gibt es in Tirol: Hier hatten sich vorerst nur 20 Prozent für das neue Dienstrecht entschieden, da man ursprünglich davon ausgegangen war, dass nur Pädagogen im alten Dienstrecht in der Tagesbetreuung eingesetzt werden können. Nun habe das Bildungsministerium aber klargestellt, dass dies auch Lehrer im neuen Modell können - deshalb wurden die Pädagogen erneut angeschrieben und können sich noch umentscheiden.

Das neue Lehrerdienstrecht gilt ab 2019/20 verpflichtend für alle neu eintretenden Lehrer. Ab dem heurigen Schuljahr können Pädagogen, die entweder im Vorjahr oder heuer erstmals unterrichtet haben, in das neue Dienstrechtsmodell hineinoptieren. Bereits länger tätige Pädagogen bleiben im alten Dienstrecht und haben keine Wahlmöglichkeit.

Andere Situation im AHS-Bereich

Größtenteils ganz anders sieht es im AHS- bzw. BMHS-Bereich aus. Im Burgenland hat bisher kein einziger Neo-Pädagoge im Bundeslehrerbereich ins neue System optiert, in Wien an den AHS ebenfalls niemand und im BMHS-Bereich nur rund ein Prozent. In Oberösterreich hat sich erst einer von knapp 40 AHS-Lehrern für das neue Dienstrecht entschieden, im BMHS-Bereich waren es drei von 27.

In der Steiermark rechnet man ebenfalls mit bis zu 100 Prozent Entscheidungen für das alte Dienstrecht, auch in Vorarlberg würde kaum jemand ins neue Dienstrecht wechseln. In Tirol hieß es nur, dass es eine „Tendenz zum alten Dienstrecht“ gebe. Ganz anders in Niederösterreich: Hier würden sich auch im Bundeslehrerbereich praktisch alle für das neue System entscheiden, so Helm.

Flachere Gehaltskurve und andere Zulagenregeln

Das neue Dienstrecht bringt eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf grundsätzlich 24 Stunden sowie höhere Anfangsgehälter. So sollen Lehrer künftig einheitlich mit rund 2.500 Euro in den Beruf einsteigen (bisher 2.300 für AHS/BMHS, 2.100 für Volks-, Haupt- Sonderschullehrer etc.), das Höchstgehalt soll bei einer flacheren Gehaltskurve - exklusive aller Zulagen - knapp 4.500 Euro betragen (bisher 5.300 bzw. 4.700 Euro).

Außerdem vorgesehen sind neue Regeln für Zulagen, verpflichtende Fortbildung für alle Lehrer außerhalb der Unterrichtszeit, eine Neugestaltung des Berufseinstiegs sowie ein Ende der Pragmatisierung.

Neuberechnung der Lehrverpflichtung

Die unterschiedliche Attraktivität für Pflichtschul- und AHS/BMHS-Lehrer erklärt sich aus der bisherigen Unterrichtsverpflichtung und den künftigen Einrechenmöglichkeiten: Pflichtschullehrer mussten bisher zwischen 20 und 22 Wochenstunden unterrichten - da künftig Klassenvorständen (und damit praktisch alle Volksschullehrer), Mentoren bzw. Kustoden und Beratungslehrer bis zu zwei Wochenstunden angerechnet werden, kommen sie nur auf eine geringe oder gar keine Erhöhung der Arbeitszeit.

Für AHS- und BMHS-Lehrer gilt derzeit eine grundsätzliche Lehrverpflichtung von 20 Wochenstunden - wobei aber etwa Schularbeitsfächer höher bewertet werden und zu einer niedrigeren Stundenbelastung bis hinunter zu 17 Stunden führen können. Sie müssen im neuen Dienstrecht also mehr unterrichten - in der Sekundarstufe 2 (v.a. AHS-Oberstufe, berufsbildende mittlere und höhere Schulen/BMHS) führt der Unterricht von Schularbeitsfächern aber zusätzlich zu einer Reduktion der Lehrverpflichtung von bis zu zwei Stunden.

Link: