Durchgriffsrecht in ersten Gemeinden

Das Innenministerium macht nun von seinem Durchgriffsrecht zur Errichtung von Flüchtlingsquartieren Gebrauch. Drei Gemeinden wurden bisher angeschrieben, 15 weitere sollen in den nächsten Tagen informiert werden.

Konkret soll im Kärntner Althofen (Bezirk St. Veit) ein Containerdorf entstehen, in der Gemeinde Ossiach (Bezirk Feldkirchen) ist ein Verteilerzentrum geplant. Dritte betroffene Gemeinde ist Steyregg (Bezirk Urfahr-Umgebung) in Oberösterreich.

Containerdorf in Althofen

„Wir haben heute, Freitag, den Bescheid erhalten, dass anstatt des Zeltlagers im Ortsteil Krumfelden ein Containerdorf entstehen soll“, sagte der ÖVP-nahe Bürgermeister von Althofen, Alexander Benedikt. Insgesamt 80 Container für bis zu 150 Menschen sollen innerhalb der nächsten 14 Tage aufgestellt werden. Geplant ist, dass kommende Woche mit den Arbeiten begonnen wird - mit der Befestigung der Fläche und der Verlegung von Leitungen.

Verteilerzentrum in Ossiach

Der Bürgermeister von Ossiach, Johann Huber (FPÖ), wurde am Donnerstagnachmittag telefonisch darüber informiert, dass das Durchgriffsrecht auch in seiner Gemeinde zur Anwendung kommen werde. Hier soll ein ehemaliges Kriegsblindenheim zu einem Verteilerzentrum für 120 Flüchtlinge werden. Huber sieht allerdings noch Handlungsbedarf, was die Bausubstanz angeht: „In Sachen Brandschutz, Sicherheit und Gesundheit muss sich hier noch einiges tun, bis jemand einziehen kann.“ Die Gemeinde hatte im Sommer einen Baustopp über das Gebäude verhängt - mehr dazu in Bund richtet feste Asylquartiere ein (kaernten.ORF.at).

Quartier in Steyregg

Dazu kommt noch eine Unterkunft in Steyregg, zu der noch keine näheren Angaben vorliegen. Kritik kam prompt von Soziallandesrätin Gertraud Jahn, vor allem weil in Oberösterreich Quartiere sogar frei stünden: Es gebe seit Wochen zwischen 100 und 200 freie Plätze, von welchen das Ministerium wisse, und gleichzeitig würden in „Nacht-und-Nebel-Aktionen hinter dem Rücken der Gemeinden Quartiere vorbereitet, und das ist nicht in Ordnung“ - mehr dazu in Durchgriffsrecht in Steyregg angewendet (ooe.ORF.at).

Weitere 15 Gemeinden sollen folgen

Bei den drei Gemeinden wird es aber nicht bleiben, heißt es aus dem Innenministerium. 15 weitere Bürgermeister sollen in den nächsten Tagen informiert werden, dass in ihren Gemeinden weitere Quartiere seitens des Bundes mittels Durchgriffsrecht etabliert werden. Angesichts der immer kühleren Temperaturen drängt die Zeit. Denn knapp 3.000 Flüchtlinge waren zuletzt noch immer in nicht winterfesten Quartieren wie Zelten untergebracht.

Seit 1. Oktober in Kraft

Beim Durchgriffsrecht geht es im Wesentlichen darum, dass das Innenministerium in säumigen Gemeinden Flüchtlingsunterkünfte errichten kann, egal ob das den Kommunen passt oder nicht. Als Zielwert wird ein Flüchtlingsanteil von 1,5 Prozent pro Kommune angenommen. Dieser kann von der Regierung per Verordnung aber auch erhöht werden, sollten entsprechende Flüchtlingsbewegungen das notwendig machen. Kommunen können innerhalb eines Bezirks auch einen anderen Verteilungsschlüssel finden, sofern so die nötige Zahl an Unterbringungsmöglichkeiten erreicht wird.

Errichtet der Bund in säumigen Gemeinden bzw. Bezirken Unterkünfte, dürfen in diesen nicht mehr als 450 Asylwerber untergebracht werden. Stehen gleichwertige Grundstücke in mehreren in Betracht kommenden Gemeinden zur Verfügung, sind vorrangig solche in Kommunen zu nutzen, deren Einwohnerzahl 2.000 übersteigt. Das Gesetz ist zeitlich befristet und zwar seit 1. Oktober bis 31. Dezember 2018.

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