90.000 Asylanträge: Behörde unter Druck

Von den mehr als 36.000 entschiedenen Asylanträgen sind 2015 knapp 14.000 in der ersten Instanz positiv bewertet worden. Dazu wurde noch rund 2.200 Personen subsidiärer Schutz gewährt, geht aus der Jahresbilanz hervor.

Die erstinstanzliche Behörde war mit insgesamt 90.000 Anträgen konfrontiert. Der Leiter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Wolfgang Taucher, fasste das so zusammen: „Wir haben mit einem Drittel mehr Personal doppelt so viele Entscheidungen getroffen, allerdings gab es dreimal so viele Anträge.“

Damit ist mittlerweile ein gehöriger Rückstau von zu bearbeitenden Anträgen entstanden. Laut Taucher sind es 60.000 Fälle, wobei 55 Prozent des „Rucksacks“ in den Monaten August bis Dezember entstanden seien. Abhilfe könnten jene rund 500 Mitarbeiter bringen, die im Laufe des Jahres zusätzlich ins Bundesamt kommen sollen. Damit läge man Ende 2016 bei etwa 1.400 Mitarbeitern.

Im Schnitt 6,3 Monate Wartezeit

Auf den Ausgang des Verfahrens in erster Instanz hat ein Flüchtling derzeit im Schnitt 6,3 Monate zu warten. Sollten sich die Prognosen von 100.000 bis 120.000 Asylwerbern im heurigen Jahr bestätigen, werde man diesen Wert aber wohl nicht einhalten können, fürchtete Taucher. Ohnehin gibt es etliche Fälle, wo das Verfahren länger dauert. Denn bei Anträgen von Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsstaaten und Dublin-Fällen, bei denen ein anderer Staat zuständig ist, werden beschleunigte Verfahren durchgeführt, was den Schnitt nach unten drückt.

Afghanen stärkste Flüchtlingsgruppe

Besonderes Augenmerk will das Bundesamt laut Taucher 2016 auf Flüchtlinge aus Afghanistan legen, die im Vorjahr die stärkste Flüchtlingsgruppe waren. Dabei war die Anerkennungsrate relativ hoch. Rund ein Drittel erhielt Asyl, ein weiteres Drittel subsidiären Schutz und ein Drittel in der ersten Instanz einen ablehnenden Bescheid.

Auch Anstieg bei Ausreisen

Dieser bedeutet freilich noch nicht, dass der Flüchtling das Land verlassen muss. Denn die 8.365 Ausreisen des Jahres 2015 sind zwar laut Taucher ein Höchstwert, nehmen sich aber angesichts der Gesamtantragszahlen noch immer gering aus. Knapp 5.100 der Ausreisen erfolgten freiwillig, der Rest zwangsweise. Insgesamt wurden 32 Charter-Rückführungen vorgenommen, die in acht Destinationen gingen, unter anderem in das Kosovo, nach Serbien und in den Irak.

Schwierigkeiten mit der Rücknahme abgelehnter Flüchtlinge gibt es freilich auch, und das bei diversen Herkunftsstaaten. Dabei treten teilweise auch kurios anmutende Probleme auf. So dürfte Österreich laut Taucher mit Marokko und Algerien keine Rückführungsabkommen abschließen, weil die Ausarbeitung solch eines Pakts bereits seit Langem der EU zugewiesen ist.

Kaum Gefahr, das Land wieder verlassen zu müssen, haben Syrer. Ihre Anerkennungsquote lag im Vorjahr in der ersten Instanz bei über 90 Prozent. Fad würde den Beamten des Asylamts auch nicht werden, gäbe es kein Asylverfahren zu behandeln, so Taucher. Denn 2015 wurden auch fast 43.800 Fremdenrechtsentscheidungen getroffen, der größte Teil Dokumentenverfahren für Fremden- und Konventionsreisepässe.

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