Zahl der Einbürgerungen gestiegen

Im ersten Halbjahr 2016 haben 4.285 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. Die Zahl stieg damit gegenüber 2015 deutlich an. Die meisten Eingebürgerten stammen aus Bosnien, der Türkei und Serbien.

In absoluten Zahlen stieg die Zahl der Einbürgerungen gegenüber dem ersten Halbjahr 2015 um 302, teilte die Statistik Austria am Mittwoch mit. Der seit dem Jahr 2011 beobachtbare Trend steigender Einbürgerungszahlen setzte sich damit fort.

Grafik zu den Einbürgerungszahlen des ersten Quartals 2016

Grafik: ORF.at; Quelle: Statistik Austria

Mehr als ein Drittel der eingebürgerten Personen ist bereits in Österreich geboren (1.534 bzw. 35,8 Prozent), mehr als die Hälfte waren Frauen (54,4 Prozent). Der Anteil der minderjährigen Kinder (unter 18 Jahre alt) betrug 37,4 Prozent.46 Personen mit Wohnsitz im Ausland erhielten die Staatsbürgerschaft.

Größtes Plus in Vorarlberg, größtes Minus in Kärnten

In sechs Bundesländern wurden im ersten Halbjahr 2016 mehr Personen eingebürgert als von Jänner bis Juni 2015. Am deutlichsten fiel der Zuwachs in Oberösterreich aus (plus 45,2 Prozent). An zweiter Stelle lag Vorarlberg (plus 27,7), gefolgt von der Steiermark (plus 20,7), Tirol (plus 8,9) und Wien (plus 7,2). In Kärnten (minus 30,7), im Burgenland (minus 26,8) und in Niederösterreich (minus 20,3) ging die Zahl der verliehenen Staatsbürgerschaften dagegen deutlich zurück.

Unterschiedliche rechtliche Grundlagen

Nach dem Einbürgerungsgrund betrachtet, erhielten in den ersten sechs Monaten 2016 insgesamt 653 Personen (15,2 Prozent) die Staatsbürgerschaft im Ermessen, darunter 624 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz in Österreich (§10, Abs. 1, StBG).

Mehr als die Hälfte der Einbürgerungen (2.364 oder 55,2 Prozent) erfolgte aufgrund eines Rechtsanspruchs, in 1.482 Fällen davon nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (z. B. Geburt in Österreich, asylberechtigt oder EWR-Staatsangehörigkeit, gemäß §11a, Abs. 4).

386 Personen wurde die Staatsangehörigkeit aufgrund der Ehe mit einem Österreicher bzw. einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 u. Abs. 2) verliehen. Unter dem Titel „Erstreckung der Verleihung“ wurden 141 Ehegattinnen bzw. Ehegatten (§16) und 1.127 Kinder zu österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern (§17) - zusammen machte das 29,6 Prozent aller Einbürgerungen aus.

40 Prozent aus Ex-Jugoslawien und der Türkei

Etwa 40 Prozent der eingebürgerten Personen hatten bisher die Staatsangehörigkeit eines der folgenden vier Staaten: Bosnien und Herzegowina (647 Eingebürgerte bzw. 15,1 Prozent), Türkei (464), Serbien (368) und Kosovo (219). Weitere 626 (14,6 Prozent) neue Österreicher waren bisher Angehörige eines anderen EU-Staates, darunter 110 Personen aus Rumänien, 102 aus Deutschland und 92 aus Kroatien.

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