Die Änderungen mit Schulbeginn

Das neue Schuljahr bringt einige Änderungen. Sitzenbleiben in den ersten drei Volksschulklassen wird es fortan nicht mehr geben. Stattdessen können Kinder mit Leistungsschwäche oder Leistungsabfall nun auch in der dritten Klasse unter dem Schuljahr in die nächstniedrigere Schulstufe wechseln.

Bisher war ein solcher Wechsel nur in der ersten und zweiten Klasse möglich. Umgekehrt können besonders gute Schüler nun auch unter dem Schuljahr in die nächsthöhere Klasse wechseln. In der Praxis hat die Abschaffung des Sitzenbleibens in den ersten drei Volksschulklassen nur geringe Auswirkungen, hier gab es schon bisher nur sehr wenige Repetenten. Im vergangenen Schuljahr etwa blieben insgesamt 0,6 Prozent der Volksschüler sitzen.

Mit Kindergardendoku in Volksschule

Weitere Änderung: In den ersten drei Volksschulklassen kann anstelle von Ziffernnoten eine „Leistungsinformation“ eingesetzt werden. Die Entscheidung darüber wird am Schulstandort gefällt, die Regelung kann auch nur in einzelnen Klassen gelten. Schon bisher wurde an 2.000 der über 3.000 Volksschulen auf Noten verzichtet, dafür war allerdings ein Schulversuch notwendig.

Das neue Schuljahr bringt zudem eine Verknüpfung von Kindergarten und Volksschule: Eltern müssen künftig bei der Schuleinschreibung die im Kindergarten erstellte Dokumentation über den Entwicklungsstand und vor allem Sprachstand ihres Kindes vorlegen.

Ausbildungspflicht bis 18

Änderungen gibt es auch im Bereich Kindergarten. In der Ausbildung des Personals an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik (BAKIP) gibt es in den neuen Lehrplänen einen verbindlichen Schwerpunkt auf frühkindliche Förderung. Lehrplanänderungen gibt es auch an den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik (BASOP), den technisch-gewerblichen Fachschulen, land- und forstwirtschaftlichen höheren Schulen und in der Ausbildung für 165 Lehrberufe.

Für all jene, die mit dem neuen Schuljahr ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, gilt außerdem erstmals die neue Ausbildungspflicht. Diese sieht vor, dass Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres entweder eine Schule besuchen oder eine Lehre oder sonstige Ausbildung absolvieren müssen. Bei Verstößen drohen den Erziehungsberechtigten (ähnlich wie bei der Verletzung der Schulpflicht) Geldstrafen zwischen 100 und 500 Euro.

Politische Bildung als Pflicht

Ebenfalls neu: Die Schulsprengel werden flexibler gestaltet, um Eltern mehr Wahlfreiheit bei der Suche nach einem Schulplatz zu geben. Mit dem Schuljahr 2016/17 wird Politische Bildung für Schüler der sechsten bis achten Schulstufe (zweite bis vierte Klasse AHS und Neue Mittelschule/NMS) Pflicht. Allerdings kommt dafür kein eigenes Fach, sondern es wurden Pflichtmodule im Lehrplan des Fachs Geschichte verankert.

Ausgeweitet wird außerdem die Berufsorientierung: Bisher gab es nur fünf Schnuppertage in der achten Schulstufe (v. a. vierte Klasse AHS-Unterstufe, Neue Mittelschule), ab heuer gibt es sie - wie derzeit nur in der Polytechnischen Schule - auch in der neunten Schulstufe. Erstmals gibt es im neuen Schuljahr auch in den weiterführenden Schulen Sprachstart- und Sprachförderkurse für außerordentliche Schüler, die mangels Deutschkenntnissen nicht dem Regelunterricht folgen können. Damit können künftig auch Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, ihr Deutsch verbessern.

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