EU verhängt Kartellstrafe über ARA

Das österreichische Abfallunternehmen Altstoff Recycling Austria (ARA) ist von der EU-Kommission am Dienstag zu einer Geldstrafe von sechs Mio. Euro wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht verdonnert worden.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte, die ARA habe Wettbewerber am Zugang zur grundlegenden Infrastruktur und am Eintritt in den Abfallwirtschaftsmarkt gehindert.

Die Brüsseler Behörde wies Vergehen der ARA in den Jahren 2008 bis 2012 nach. Nach österreichischem Recht sind die Hersteller verpflichtet, bei der Nutzung ihrer Produkte entstehenden Verpackungsabfall zurückzunehmen.

Sie können aber spezialisierte Unternehmen gegen eine Lizenzgebühr mit Sammlung und Recycling dieser Abfälle beauftragen. Die ARA ist seit 2008 das führende Entsorgungsunternehmen für Haushalts- und gewerbliche Verpackungsabfälle in Österreich.

Behinderung des Wettbewerbs

Die Kommission stellte fest, dass die landesweite Infrastruktur für die Sammlung von Haushaltsabfällen, welche teils von der ARA kontrolliert wird und teils der Altstoff Recycling Austria selbst gehört, keine Errichtung von Doppelstrukturen zulässt.

Wettbewerber, die in den Markt eintreten oder auf dem Markt expandieren wollten, seien darauf angewiesen gewesen, dass ihnen Zugang zu der bestehenden Infrastruktur gewährt wurde. Zwischen März 2008 und April 2012 habe die ARA aber den Zugang zu dieser Infrastruktur verweigert, so dass Wettbewerber vom Markt ausgeschlossen und der Wettbewerb beseitigt wurde.

Dies verstoße gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, der die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung verbietet.

Brüssel: ARA räumte Fehlverhalten ein

Vestager sagte, der Abfallentsorgungssektor sei ein wichtiger Bestandteil der Kreislaufwirtschaft. Ein wirksamer Wettbewerb sei eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass das Abfallrecycling für den Verbraucher erschwinglich bleibe.

ARA hat laut EU-Kommission sein Fehlverhalten zugegeben und strukturelle Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen. Künftig würden Wettbewerber nicht mehr vom Zugang zur Infrastruktur ausgeschlossen. Bei der Festsetzung der Geldstrafe trug die Kommission der Kooperation von ARA Rechnung und setzte die Geldstrafe um 30 Prozent herab.

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