Über 50.000 Personen haben Sachwalter
In Wien hatten mit Stand 1. Jänner am meisten Personen (11.375) einen Sachwalter, am wenigsten Personen (1.444) waren es im Burgenland. Im vergangenen Jahr gab es 16.853 Anregungen auf Sachwalterbestellung. 654 Sachwalterschaften wurden beendet, weil die Voraussetzungen nicht mehr gegeben waren. In 9.061 Fällen war der Betroffene verstorben.
Mit Beginn dieses Jahres waren im Zentralen Österreichischen Vertretungsverzeichnis zudem 64.982 Vorsorgevollmachten und 13.094 Vertretungsbefugnisse nächster Angehöriger eingetragen.
Neues Erwachsenenschutzgesetz
Ein neues Erwachsenenschutzgesetz soll das Sachwalterschutzgesetz ablösen. Unterstützen statt entmündigen, lautet das Ziel der neuen Regelung. Mit dem neuen Gesetz soll verhindert werden, dass Menschen zu früh oder in nicht notwendigem Ausmaß besachwaltet werden. Es soll im Dezember im Parlament beschlossen werden und im Juli 2018 in Kraft treten.
Das geplante Erwachsenenschutzgesetz umfasst mit der Vorsorgevollmacht, der gewählten, der gesetzlichen sowie der gerichtlichen Erwachsenenvertretung vier Säulen. In der Vorsorgevollmacht kann jeder Mensch festschreiben, wer ihn vertreten soll, wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.
Die gesetzliche Vertretung gibt es jetzt schon unter dem Titel Vertretung durch nächste Angehörige. Der gerichtliche Erwachsenenvertreter löst den bisherigen Sachwalter ab und darf nicht mehr für alle, sondern nur für bestimmte Angelegenheiten bestellt werden.