8.200 Sirenen heulten zur Probe

In Österreich haben Samstagmittag wieder gleichzeitig rund 8.200 Sirenen geheult. Hintergrund war der diesjährige bundesweite Zivilschutzprobealarm, der zwischen 12.00 und 12.45 Uhr durchgeführt wurde.

Der Probealarm diente - wie jedes Jahr - einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits sollte die Bevölkerung mit den Signalen und deren Bedeutung vertraut gemacht werden.

„Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“

Insgesamt standen bei dem Probealarm vier Signale auf dem Programm: Zunächst heulten für 15 Sekunden alle Sirenen „probeweise“. Dann folgte ein drei Minuten anhaltender Dauerton, der im Ernstfall vor einer herannahenden Gefahr warnt. Hier sollte man in einer echten Krisensituation das Radio oder den Fernseher einschalten, um sich über entsprechende Verhaltensmaßnahmen zu informieren.

Grafik zur Sirenenprobe

APA/Zivilschutzverband (ORF.at)

Der folgende 60 Sekunden dauernde auf- und abschwellende Heulton bedeutete anschließend „Alarm“. Im Ernstfall wären hier schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufzusuchen und die über Radio und Fernsehen durchgegebenen Maßnahmen zu befolgen. „Entwarnung“ bedeutete der abschließende, eine Minute anhaltende Dauerton. Entsprechende Zusatzinformationen erfolgen über Hörfunk und Fernsehen.

Bilanz immer sehr gut

Das Ergebnis der Sirenenprobe wird jeweils über die Bezirks- und Landeswarnzentralen an die Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Krisenkoordinationscenter des Innenministeriums weitergeleitet und ausgewertet. Für gewöhnlich fällt es sehr gut aus.

Im Vorjahr funktionierten 99,61 Prozent der Sirenen. Mit derzeit über rund 8.200 Feuerwehrsirenen sei Österreich als eines von wenigen Ländern mit einem flächendeckenden Warnsystem ausgestattet, teilte das Innenministerium mit. Je nach Gefahrensituation können die Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Koordinationscenter des Innenministeriums, die Landeswarnzentralen der einzelnen Bundesländer oder die Bezirkswarnzentralen die Signale auslösen.

Die Bundeswarnzentrale fungiert gemäß den bi- und multilateralen Katastrophenhilfe- und Strahlenschutzabkommen als nationale Kontaktstelle für Meldungen über Stör- und Unfälle bzw. Vorfälle, die geeignet sind, bei der Bevölkerung Besorgnisse zu erwecken, sowie für Fragen der Zusammenarbeit und möglicher Hilfeleistung im Anlassfall.

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