Neue Ausschreibung für Fußfesselanbieter

Die Ausschreibung für einen neuen Anbieter der Fußfesseln im Strafvollzug muss wiederholt werden. Der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter war bis Ende September befristet. Eine Firma hatte bereits den Zuschlag erhalten, die Entscheidung wird aber beim Bundesverwaltungsgericht bekämpft.

Um Zeit zu sparen, soll es eine Neuausschreibung geben, hieß es am Dienstag aus dem Justizministerium. Ein Mitbewerber in dem Vergabeverfahren brachte am 10. September einen sogenannten Nachprüfungsantrag ein, wie Britta Tichy-Martin, Ressortmediensprecherin im Justizministerium, erläuterte. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) untersagte daraufhin für die Dauer des Verfahrens die Erteilung des Zuschlags.

„Es wurden Zweifel daran geäußert, dass im Zuge des Ausschreibungsverfahrens alle Formalerfordernisse eingehalten worden sind“, sagte Tichy-Martin. Genauere Details wurden nicht bekanntgegeben, Hintergrund für die Bedenken seien aber „zuletzt ergangene Entscheidungen des Bundesverwaltungsgericht und des Europäischen Gerichtshofs“ gewesen.

„Schnellstmögliche“ Lösung angestrebt

„Wir haben uns entschlossen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht abzuwarten“, sagte die Sprecherin. Diese hätte auch weitere Verfahren nach sich ziehen können. Das Ministerium strebe aber eine „schnellstmögliche“ Lösung an. Die Neuvergabe der Bereitstellung des sogenannten elektronisch überwachten Hausarrests war Anfang 2016 ausgeschrieben worden.

Wie bei Vergaben des Bundes üblich, sei die Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden, sagte Tichy-Martin. Die BBG soll die Ausschreibung nun mit „noch präziseren Formulierungen“ wiederholen. Außerdem werden externe Berater das Verfahren begleiten. Den Zuschlag für einen neuen Betreiber soll es voraussichtlich im April 2017 geben. Bis dahin bleibt der Betrieb mit dem bisherigen Anbieter aufrecht.

Seit September 2010 von externer Firma

Der Betrieb der Fußfesseln wird in Österreich seit September 2010 von einer externen Firma abgewickelt. Seither haben insgesamt rund 4.000 Straftäter ihre Freiheitsstrafe in Form des elektronisch überwachten Hausarrests verbüßt. Am (gestrigen) Stichtag 10. Oktober trugen laut Justizministerium 320 Personen eine Fußfessel.

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