Länder und Lehrer kritisieren Ganztagsschule

Die Regierungspläne zum Ausbau der Ganztagsschule stoßen auf Kritik in den Ländern und der Lehrergewerkschaft. Jene stoßen sich an der Mittelverteilung, diese will verhindern, dass Lehrer für Ferienbetreuung herangezogen werden.

Der zwischen SPÖ und ÖVP akkordierte Entwurf eines Bildungsinvestitionsgesetzes sieht die Verteilung von 750 Mio. Euro für den Ausbau der Ganztagsschulen bis 2025 vor. 428 Mio. Euro sollen für Infrastrukturmaßnahmen und Freizeitbetreuung aufgewendet werden, 248 Mio. Euro für Lehrerkosten an Pflichtschulen und 74 Mio. für AHS und Praxisschulen.

Ziel des Gesetzes ist es, die verschränkte Form der Ganztagsschule auszubauen (Wechsel aus Unterricht, Lern- und Freizeit über den ganzen Tag mit verpflichtender Anwesenheit), wobei aber grundsätzlich auch offene Ganztagsschulen (Unterricht am Vormittag, Lern- und Freizeit am Nachmittag ohne Anwesenheitspflicht) gefördert werden können.

Künftig soll ein „flächendeckendes Angebot an schulischer Tagesbetreuung auch in verschränkter Form in einem Umkreis von maximal 20 km zum Wohnort zur Verfügung stehen“, heißt es im Gesetzesentwurf. Außerdem sollen mit den Mitteln auch „außerschulische Betreuungsangebote während der Ferienzeiten“ an den Standorten gefördert werden.

Lehrer gegen Einbeziehung in Ferienbetreuung

Beim letzten Punkt setzt die Kritik der Lehrergewerkschaft an. Sie ist zwar nicht gegen die Förderung von Ferienbetreuung an Schulen an sich. Allerdings ist als Bedingung für die Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes neben etwa Freizeitpädagogen und Erziehern auch wahlweise der Einsatz von Lehrern dabei vorgesehen. Das ist für die Lehrervertreter „nicht akzeptabel“: „Lehrerinnen und Lehrer müssen für vorgesehene Betreuungsangebote an ganztägigen Schulformen in den Ferienzeiten (...) unbedingt herausgenommen werden!“

Das Bildungsministerium stellte nach der Kritik gegenüber der APA klar, dass Lehrer nicht verpflichtend zur Ferienbetreuung an Schulen herangezogen werden sollen. Primär sollen dafür Freizeitpädagogen und Erzieher eingesetzt werden, Lehrer nur nach Vereinbarung, so das Ministerium.

Kirche will Geld für ihre Privatschulen

Bischofskonferenz und Evangelische Kirche stört vor allem, dass die Förderung des Bundes zum Ganztagsschulausbau nur öffentlichen Schulen zugutekommen soll. In einer Begutachtungsstellungnahme pochen sie auf die Aufnahme der konfessionellen Privatschulen.

Länder stoßen sich an Mittelvergabe

Die Kritik der Länder richtet sich vorrangig gegen die geplante Verteilung der Mittel. Die Stadt Wien etwa stößt sich am Umstand, dass als maßgeblicher Indikator für die Verteilung der Zweckzuschüsse die Zahl der zusätzlichen Schüler in den ganztägigen Schulformen herangezogen wird.

Hintergrund: Das benachteiligt Wien, wo derzeit schon rund 40 Prozent der Pflichtschüler eine Ganztagsschule besuchen. In den anderen Ländern ist dieser Prozentsatz wesentlich niedriger - und damit die Möglichkeit, Mittel für zusätzliche Schüler zu lukrieren, viel höher.

Totalablehnung aus Tirol

Tirol wiederum lehnt den Entwurf komplett ab: Aufgrund der Tatsache, dass in den ersten beiden Jahren nur Zuschüsse für die Errichtung zusätzlicher Klassen in der verschränkten Form der Ganztagsschule gewährt werden, sei das Abrufen der Mittel für Tirol faktisch unmöglich: „Das liegt nicht im Interesse des Landes Tirol.“ Die Gemeinden als Schulerhalter hätten auch gar keine Möglichkeit, die Einrichtung von Klassen in der verschränkten Form vorzunehmen, da das in der Schulautonomie liege.

Auf diesen Punkt weist auch der Städtebund hin. Außerdem befürchten die Städte, nach Auslaufen der Anschubfinanzierung im Jahr 2025 auf Kosten sitzenzubleiben.

Steiermark wünscht Freitag-Frühschluss

Ähnlich wie Wien argumentiert die Steiermark: Das Abstellen auf die Zahl der zusätzlichen Schüler als Förderkriterium widerspreche völlig der bisherigen Basisförderung für Ganztagsschulen samt kontinuierlicher Mitfinanzierung. Das werde die Gemeinden als Schulerhalter schwer belasten und benachteilige kleine Standorte.

Zur Popularisierung der verschränkten Ganztagsschule schlägt die Steiermark auch vor, die geplante Fördervoraussetzung einer täglichen Mindestöffnung bis 16.00 Uhr aufzuweichen - mit einer Art Freitag-Frühschluss. „Es wurde auch schon mehrfach der Wunsch nach einer Flexibilisierung der gesetzlichen Regelung mit einer Mindestöffnungszeit bis etwa 14.00 Uhr am Freitag vorgebracht.“

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