Stallpflicht bringt „Ablaufdatum“ für Freilandeier

Mit bundesweiten Stallpflicht für Geflügel bekommt auch die Freilandei-Zertifizierung ein Ablaufdatum. Laut den EU-Vermarktungsnormen für Eier ist nach zwölf Wochen Ausgehverbot Schluss mit der Bezeichnung „Freiland“.

Findige Geflügelbauern wissen sich zu helfen, indem sie ihren Tieren etwa Partyzelte zum Auslauf bereitstellen. Ein solches Zelt baute etwa ein Salzburger für seine 220 Hühner als Reaktion auf die Stallpflicht, die im Flachgau ab Ende November galt - mehr dazu in Stallpflicht: Freilauf im Partyzelt für Hühner (salzburg.ORF.at).

Partyzelt mit Hühnern

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Freilauf-Partyzelt für 220 Hühner in Salzburg

Nun gilt nach 2006 zum zweiten Mal die bundesweite Stallpflicht. Geflügel muss in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin abgedeckt sind, untergebracht sein. Betroffen sind davon auch die rund 20 Prozent der 6,5 Millionen Legehennen, die in Freilandhaltung leben.

Gefahr höher als 2006

Das erste österreichweite Ausgehverbot aufgrund von A(H5N1)-Erregern, das von der damaligen Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) verlautbart wurde, begann am 19. Februar 2006. „Die aktuelle Situation ist aber überhaupt nicht mit der damaligen vergleichbar“, sagte Michael Wurzer, Geschäftsführer der Zentralen Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG) gegenüber der APA. Grundsätzlich sei die Gefahr jetzt höher als vor elf Jahren, da es derzeit viele Fälle in Europa gibt.

Bisher ein Zuchtbetrieb betroffen

In Österreich war bisher aber nur ein Putenzuchtbetrieb in Hard am Bodensee betroffen, ansonsten waren Wildvögel die Opfer des A(H5N8)-Virus. Trotzdem macht die Verordnung für Wurzer Sinn. „Die Einschätzung ist ohnehin den Experten zu überlassen“, sagte er unter Hinweis auf Michael Hess von der Veterinärmedizinischen Universität Wien, der die bundesweite Stallpflicht empfohlen hatte.

Eier im Korb und Hühnerhalterin

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Die Haltung von Hühnern erfreut sich zunehmender Beliebtheit

2006 wurde die Vorsorgemaßnahme zum Schutz der Tiere gegen die Vogelgrippe Mitte Mai beendet - nach genau zwölf Wochen also - nur in einigen Risikogebieten blieb sie noch bis 1. Juni aufrecht. Einige Geflügelhalter protestierten vor elf Jahren gegen die Stallpflicht und unterstützten das deutsche Aktionsbündnis „Freiheit für Geflügel“ bzw. widersetzten sich der Maßnahme gar.

Geflügelzüchter unter Druck

Natürlich gelte es auch jetzt, die Situation der Geflügelzüchter zu bedenken, denn wenn die zwölf Wochen „Hausarrest“ überschritten werden, müssten sie die Eier aufgrund der EU-Verordnung (EG 589/2008) zu weitaus billigeren Preisen verkaufen. Wurzer sieht jedenfalls keine Gefahr für die Hühner wegen des fehlenden Auslaufs in den Betrieben, da es basierend auf dem Tierschutzgesetz genaue Vorgaben für die Stallungen der Tiere gebe.

Vogelgrippe

DPA/ Felix Kästle

Bisher sind vor allem Wildvögel betroffen

Anders könnte es jedoch bei privaten Kleinhaltern aussehen, für die ebenfalls die Stallpflicht gilt. Es gibt aber auch Ausnahmen, so der Experte. Etwa sind Straußenvögel aus Tierschutzgründen nicht betroffen, wobei hier aber ein verstärktes Monitoring erfolgen müsse.

Unbefristete Verordnung

Im Gegensatz zur damaligen Verordnung, die erst bis 30. April galt und dann verlängert wurde, ist die aktuelle Novelle zur Geflügelpestverordnung unbefristet. In einigen österreichischen Bundesländern gilt die Stallpflicht zudem ja auch schon länger. Zuerst wurde sie am 11. November für elf Vorarlberger Bodensee-Anrainergemeinden ausgesprochen.

Amtstierärzte aus ganz Österreich und Vertreter des Gesundheitsministeriums tagen derzeit in Salzburg zum Thema Tierseuchen. In der Landwirtschaftsschule Winklhof probten die Tagungsteilnehmer richtiges Verhalten bei einer Seuche - mehr dazu in Expertentagung zu Tierseuchen (salzburg.ORF.at).