Zahl der Einbürgerungen leicht gestiegen
35 Prozent aller im Vorjahr Eingebürgerten wurden bereits in Österreich geboren, 37,2 Prozent waren unter 18 Jahre alt. Von den neuen Österreichern besaßen 14,6 Prozent bzw. 1.262 Personen die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina, gefolgt von der Türkei (820), Serbien (752), dem Kosovo (456), der Russischen Föderation (337) und Afghanistan (332).
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA/Statistik Austria
In sechs Bundesländern wurden mehr Personen eingebürgert als im Jahr 2015. Die Zuwächse waren dabei in der Steiermark (plus 21,3 Prozent auf 814 Einbürgerungen) am deutlichsten; in Kärnten wiederum war der Rückgang am stärksten (minus 17,8 Prozent auf 315).
Rechtsanspruch bei jedem Zweiten
Mehr als die Hälfte (4.787 bzw. 55,5 Prozent) aller Einbürgerungen erfolgte 2016 aufgrund eines Rechtsanspruchs. Darunter wurden 3.007 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert - etwa aufgrund der Geburt hierzulande oder einer EWR-Staatsangehörigkeit.
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Zusätzlich müssen ein gesicherter Lebensunterhalt sowie Kenntnisse der deutschen Sprache und Landeskunde nachgewiesen werden. Ausschließungsgründe sind etwa Freiheitsstrafen oder schwerwiegende Verwaltungsübertretungen.
388 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich sowie „nachhaltiger Integration“ und 781 Personen aufgrund der Ehe mit einem Österreicher bzw. einer Österreicherin. Weitere 1.306 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen, darunter 1.244 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz. Im Rahmen der „Erstreckung der Verleihung“ wurden 278 Ehegatten sowie 2.255 Kinder zu Österreichern.
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Niedrigster Wert 2010
Seit dem Rekordjahr 2003 mit 45.112 Fällen sanken die Einbürgerungszahlen kontinuierlich und erreichten 2010 mit 6.190 den niedrigsten Wert. In den Jahren seit 2011 stiegen die Zahlen wieder, so auch zuletzt 2016.