Richtwerte für Mieten steigen mit 1. April

Mit 1. April steht die nächste Erhöhung der Mietrichtwerte an. Zwei Drittel der Haushalte, die diesem Mietensystem unterliegen, befinden sich in Wien.

In der Bundeshauptstadt steigt der Richtwert um gut 3,5 Prozent von 5,39 auf 5,58 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche im Monat. An sich wäre die Erhöhung wie alle zwei Jahre schon 2016 ins Haus gestanden, die Politik wollte aber österreichweit 300.000 Mieter verschonen.

Der voriges Jahr im Jänner von der Regierung beschlossene einjährige Aufschub für die Richtwertanhebung brachte den betroffenen Haushalten eine Ersparnis von durchschnittlich 150 Euro im Jahr - in Summe bundesweit rund 45 Mio. Euro -, dafür fällt die Erhöhung jetzt etwas kräftiger aus, weil ein Jahr Teuerungsdifferenz mehr ausgeglichen werden muss.

Grafik zeigt Mietrichtwerte ab 2017 im Vergleich zu 2014 nach Bundesländern

Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA

Letzte Anhebung 2014

Zuletzt waren die Richtwerte per April 2014 angehoben worden - im Österreich-Schnitt um 4,5 bis 4,7 Prozent. 2016 hätte die Erhöhung ungefähr 2,5 Prozent ausgemacht, dann wurde aber das „2. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz“ beschlossen. Künftig soll wieder der zweijährige Anpassungsrhythmus gelten.

Das Richtwertgesetz regelt Altbaumietverträge, die ab 1. März 1994 abgeschlossen wurden, gilt aber auch in Wiener Gemeindewohnungen mit Mietverträgen ab 2004. In Wien betrug der Richtwert bisher 5,39 Euro pro m2 Nutzfläche, künftig sind es 5,58 Euro/m2. Außer im Burgenland sind die Richtwerte überall höher.

Einschränkung bei Anwendbarkeit

In den Werten sind jedoch noch keine Zu- oder Abschläge und Ausstattungsmerkmale berücksichtigt. Wirksam werden kann eine Erhöhung bei laufenden Verträgen nur, wenn darin eine Wertsicherungsklausel enthalten ist, ansonsten gilt sie nur für Neuverträge.

Die neuen Mietrichtwerte ab 1. April 2017 nach Bundesländern in Euro je m2 (in Klammer bisheriger Wert): Vorarlberg 8,57 (8,28) - Salzburg 7,71 (7,45) - Steiermark 7,70 (7,44) - Tirol 6,81 (6,58) - Kärnten 6,53 (6,31) - OÖ 6,05 (5,84) - NÖ 5,72 (5,53) - Wien 5,58 (5,39) - Burgenland 5,09 (4,92). Je nach Rundung auf ganze Cent machen die Erhöhungen 3,4 bis 3,6 Prozent aus.

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