Mindestsicherung: Länder für Neuanlauf

Der Rechnungshof (RH) hat zahlreiche Probleme beim Vollzug der Mindestsicherung in Wien festgestellt. Die Kontrollore sprechen sich für eine bundesweit einheitliche Regelung aus und sind damit nicht allein.

Auch Empfehlungen, was in dem Gesetz geregelt sein soll, führte der RH aus: So solle der Bund auf ein Verschlechterungsverbot verzichten und einheitliche Ansprüche für den Lebensunterhalt festlegen. Die Prüfung umfasste den Zeitraum 2011 bis 2015, also die Zeit vor der kürzlich präsentierten Mindestsicherungsreform in Wien. Bemängelt wird, dass quantifizierbare Ziele und messbare Indikatoren zur Zielerreichung fehlten. Kritik übte der RH auch daran, dass die Leistungsüberprüfungen unvollständig oder verspätet durchgeführt bzw. ganz unterlassen worden seien - mehr dazu in wien.ORF.at.

Stöger: „Eher unrealistisch“

Die ÖVP befürwortete am Freitag die Empfehlung für eine bundesweit einheitliche Regelung der Mindestsicherung. „Genau das fordere ich auch als Sozialsprecher der Volkspartei“, sagte ÖAAB-Chef August Wöginger. Er brachte wieder den Vorschlag einer bundesweiten Deckelung der Mindestsicherung bei 1.500 Euro ins Gespräch.

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hielt den vom RH geforderten neuen Anlauf für eine einheitliche Regelung hingegen für „eher unrealistisch“. Eine Wiederaufnahme der Verhandlungen über eine 15a-Vereinbarung sei angesichts der Stellungnahmen der ÖVP-geführten Länder Ober- und Niederösterreich nicht besonders erfolgversprechend, hieß es aus Stögers Büro.

Niederösterreich für Deckelung

Eine ganze Reihe von Bundesländern befürwortete zugleich einen Neuanlauf. Niederösterreich habe sich nie gegen eine bundeseinheitliche Lösung verwehrt, hieß es am Freitag im Büro von Landesrätin Barbara Schwarz (ÖVP). Es müsse freilich eine Deckelung geben. Auf dieser Basis seien Gespräche möglich. Der niederösterreichische Landtag hatte im November 2016 eine Änderung der Mindestsicherung beschlossen. Diese enthält unter anderem einen Deckelung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung von 1.500 Euro pro Haushalts- bzw. Wohngemeinschaft, wobei jedes Einkommen meingerechnet wird.

Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) sprach sich erneut für eine Harmonisierung aus. „Natürlich, ein neuer Anlauf macht immer Sinn“, sagte er. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass sich mittelfristig eine Binnenwanderung in das Bundesland mit der höchsten Mindestsicherung in Bewegung setze.

Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) sagte, dass er sich bereits mehrmals für eine bundesweit einheitliche Regelung der Mindestsicherung ausgesprochen habe. Er glaube jedoch nicht an die Möglichkeit einer Einigung vor der Wahl. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) zeigten sich für Verhandlungen offen. Im Westen habe man sich um Vereinheitlichung bemüht, die Regeln in Tirol seien praktisch ident mit jenen in Vorarlberg.

Stelzer will an eigener Lösung festhalten

Auch der Salzburger Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) hält einen neuerlichen Vorstoß für eine einheitliche Regelung für „möglich, wünschenswert und sinnvoll“. Anstelle einer 15a-Vereinbarung sei dabei auch ein Grundsatzgesetz des Bundes denkbar, das die Länder mit eigenen Ausführungsgesetzen umsetzen. Die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) hielt einen neuen Anlauf ebenfalls für „sehr sinnvoll“. Sie hätte das gerne schon früher gehabt. Der burgenländische Soziallandesrat Norbert Darabos (SPÖ) sagte, dass er stets für eine bundeseinheitliche Lösung eingetreten sei - bis diese an der ÖVP gescheitert sei.

In Oberösterreich sieht man die Sache differenziert: „Ich bin sehr dafür, dass wir eine gemeinsame Vorgangsweise bei der Mindestsicherung finden“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP). Gescheitert sei diese einheitliche Reglung jedoch bisher an einer Deckelung. Oberösterreich kürzte bereits als erstes Bundesland mit Juli 2016 die Mindestsicherung für Asylberechtigte von monatlich 914 Euro auf maximal 520 Euro. Ab Oktober dieses Jahres kommt für alle Bezieher eine Deckelung von 1.512 Euro pro Haushalt. „Ich möchte von dieser Vorgangsweise, die das Land Oberösterreich gefunden hat, nicht abrücken“, so Stelzer.

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