Doppelstaatsbürger: Prüfung dauert an

Die Untersuchungen zu den, wie von der FPÖ behauptet, illegalen türkisch-österreichischen Doppelstaatsbürgerschaften dauern noch an. Fest steht aber bereits: Es sind weit weniger als angenommen.

Nach dem türkischen Verfassungsreferendum im März hatte die FPÖ einen Datenstick mit rund 100.000 Namen von Türken in Österreich an das Innenministerium übermittelt. Anfang August sprach Parteichef Heinz-Christian Strache dann von 20.000 „Scheinstaatsbürgern“ - die wegen der Teilnahme an dem Referendum die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren müssten. Er forderte auch, diese 20.000 nicht an der Nationalratswahl teilnehmen zu lassen.

Wahlrecht nicht auf Verdacht aberkennbar

Das Innenministerium lehnte das - gestützt auf ein Gutachten - ab: Das Wahlrecht könne nicht auf Verdacht pauschal aberkannt werden, sondern nur nach entsprechender Feststellung der Staatsbürgerschaftsbehörden. Die FPÖ habe aber die Möglichkeit, in jedem einzelnen Fall Einspruch gegen die Wählerevidenz einzulegen. Darauf hat die FPÖ verzichtet: Im Richtigstellungsverfahren gab es heuer nicht mehr Einsprüche als sonst - und bei den befragten Wahlbehörden war kein einziger Fall eines Einspruches wegen Doppelstaatsbürgerschaft bekannt.

In der Sichtung der - ihnen vom Innenministerium übermittelten - Daten sind die Behörden der verschiedenen Bundesländer teilweise unterschiedlich vorgegangen. So wurden in den meisten Ländern Feststellungsverfahren offenbar nur in wirklich unklaren Fällen eingeleitet. Das Verfahren sieht unter anderem die Vorlage von Urkunden aus der Türkei innerhalb einer Frist von sechs Wochen vor. Die Betroffenen haben zudem ein Recht auf Parteiengehör. Danach wird mittels Bescheid entschieden. Gegen den Bescheid besteht das Rechtsmittel der Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht.

Erste Bilanz aus den Bundesländern

In Wien hatte man es mit 18.500 potenziellen Verdachtsfällen von der Liste zu tun, inzwischen sind 256 Feststellungsverfahren eingeleitet worden. Bei der zuständigen MA 35 wurden Mitarbeiter aufgestockt, um die Prüfung zu beschleunigen. In Niederösterreich werden 4.000 Fälle sukzessive gesichtet. Bisher seien 100 Personen zur Beschaffung von Beweismitteln aufgefordert worden. Auch aus Oberösterreich wurden 4.000 Verdachtsfälle von österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürgerschaften gemeldet, begonnen wurde bisher mit 50 Verfahren. Mit endgültigen Ergebnissen sei vor der Nationalratswahl nicht mehr zu rechnen.

In Salzburg wurden rund 1.600 Personen ausgemacht, die zugleich österreichische wie türkische Staatsbürger sind, bisher wurden 80 Feststellungsverfahren eingeleitet. In der Steiermark müssen 171 Fälle näher überprüft werden. Dem Land wurden 4.188 Verdachtsfälle zugeordnet. In Kärnten wurden 84 Feststellungsverfahren eingeleitet. In dem vom Innenministerium übermittelten Datensatz waren 624 in Kärnten wohnhaft. In Tirol werden 1.838 Fälle überprüft, in Vorarlberg 19.

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