Rasterfahndung vor 20 Jahren eingeführt

Vor 20 Jahren ist die Rasterfahndung in Kraft getreten. Sie wurde auch eingeführt, um den Bombenterror von Franz Fuchs zu stoppen. Noch am selben Abend der es bei einer Fahrzeugkontrolle im steirischen Gralla zu einer Explosion.

Fuchs entpuppte sich als Lenker des Wagens. Der 48-jährige Vermessungstechniker aus Gralla bei Leibnitz sprengte sich dabei beide Hände und einen Unterarm weg und fügte sich schwere Verletzungen im Bauchraum zu. Die beiden kontrollierenden Polizisten erlitten ebenfalls Blessuren.

Damit war der Bombenterror der von Fuchs erdachten „Bajuwarischen Befreiungsarmee“ zu Ende, der seit Dezember 1993 die Republik erschüttert und bei einer Rohrbombendetonation bei einer Roma-Siedlung vier Menschenleben gefordert hatte. Schnell kristallisierte sich heraus, dass bei der Kontrolle in Gralla der Urheber der Anschläge erwischt worden war.

Seither kaum angewandt

Damit war die mit 1. Oktober 1997 eingeführte Rasterfahndung in diesem Fall obsolet geworden, und sie ist auch seither kaum zur Anwendung gekommen. Bei der Rasterfahndung werden bestimmte Personengruppen, die einem Täterprofil gleichen, durch elektronischen Abgleich vieler Datenbestände herausgefiltert und genauer untersucht. Ziel ist, die Gruppe der zu überprüfenden Personen einzuschränken, da es im Gegensatz zu einer konventionellen Fahndung keine bekannte Zielperson gibt.

Geregelt ist die Rasterfahndung in den Paragrafen 141 („Datenabgleich“), 142 und 143 der Strafprozessordnung. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Rasterfahndung, das Gericht bewilligt sie und die Staatsanwaltschaft ordnet sie wiederum an. Durchgeführt wird sie dann von den Ermittlern.

Das Justizministerium hat 2008 zwei angeordnete Rasterfahndungen registriert, 2012 eine, 2013 eine und 2015 zwei. Laut Britta Tichy-Martin, Sprecherin des Justizressorts, bedeutet die Anordnung einer Rasterfahndung aber noch immer nicht, dass sie auch durchgeführt wird. Für das Justizressort sind die niedrigen Zahlen jedenfalls ein Zeichen, „dass wir diese Ermittlungsmaßnahmen nur dann machen, wenn das im betreffenden Fall auch indiziert ist“.

„Polizeistaat in der Schublade“

Anders sah das der Kriminalsoziologe Reinhard Kreissl 2012: Man habe „den Polizeistaat in der Schublade“, betonte er. Man benötige bestimmte Ermittlungsmethoden zwar nicht, aber sie seien da. Kreissl plädierte damals für eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit einer Bestimmung und die Evaluierung zum Verfallsdatum. Die Rasterfahndung wurde 1997 übrigens auf vier Jahre befristet eingeführt und 2001 vom Parlament verlängert, ohne jemals zur Anwendung gekommen zu sein.

Obwohl die Rasterfahndung erst am Tag der Festnahme von Fuchs in Kraft getreten war, wurde sie damals als mittelbar mitverantwortlich für die Ergreifung des Attentäters gemacht. Der Fahndungsdruck sei so groß gewesen, dass Fuchs nervös geworden sei und Fehler gemacht habe, war wiederholt aus Ermittlerkreisen zu hören.

Minister von Erfolg überzeugt

Der damalige Innenminister Karl Schlögl (SPÖ) zeigte sich vor dem Nationalrat überzeugt davon, dass Fuchs auch mithilfe der Rasterfahndung erwischt worden wäre. Die Vorbereitungen für die Ermittlungsmaßnahme seien am Tag ihres Inkrafttretens bereits weit gediehen gewesen.

Fuchs selbst äußerte sich kaum zu den ihn betreffenden Vorwürfen. Durch voreinstudierte Hassparolen schaffte er es, dem im Februar in Graz begonnenen Prozess fernzubleiben. In der Nacht auf den 10. März 1999 wurde er schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Nicht einmal ein Jahr später, am 26. Februar 2000, verübte Fuchs Suizid. Er erhängte sich in seiner Zelle. Die Prothesen für seine Hände benutzte er nicht.