Scharfe Kritik an Pensionsregelungen für Beamte

Die Bundesländer haben großzügige Pensionsregelungen für ihre Beamten, so der Rechnungshof (RH). Er kritisiert das niedrige Pensionsantrittsalter, vorzeitige Pensionierungen und erhöhte Pensionsausgaben in den Ländern .

Die Stadt Wien schickt 50 Prozent ihrer Beamten krankheitsbedingt in den vorzeitigen Ruhestand, in Kärnten sind es 40 Prozent. In Niederösterreich und Tirol nutzen 62 Prozent der Beamten die Hacklerregelung-alt. Drittens haben Vorarlberg, Wien, Oberösterreich und Tirol von 2006 bis 2016 fast 146 Mio. Euro mehr für Pensionsanpassungen ausgegeben, als die Bundesregelung vorgegeben hätte.

Das sind die Ergebnisse zweier umfassender Prüfungen des RH. Er hat die Gebarung der Länder und der Stadt Wien hinsichtlich der Pensionen ihrer Beamten zwischen 2010 bis 2015 sowie hinsichtlich der Pensionsanpassungen geprüft.

Große Differenzen zwischen den Ländern

Die Prüfungen ergaben, dass in allen Bundesländern das durchschnittliche Pensionsantrittsalter deutlich unter dem gesetzlichen von 65 Jahren lag. In Wien gingen die Beamten zwischen 2010 und 2015 mit durchschnittlich 57,6 Jahren in Pension, in Kärnten und Niederösterreich waren es 59,5 bzw. 59,6 Jahre. Am längsten arbeiten die Beamten im Burgenland (61 Jahre).

Grund für das niedrige Pensionsantrittsalter ist u.a. der hohe Anteil an krankheitsbedingten vorzeitigen Ruhestandversetzungen. In Wien waren das 50,2 Prozent und in Kärnten 40,8 Prozent der Beamten. Bei den übrigen Ländern lag der Anteil krankheitsbedingter Ruhestandsversetzungen zwischen acht Prozent (Vorarlberg) und 19 Prozent (Salzburg).

Anteil der Alterspensionisten minimal

Die Beanspruchung der mittlerweile auslaufenden Hacklerregelung-alt (Pension nach 40 Beitragsjahren) hat ebenfalls das Pensionsantrittsalter kräftig gesenkt. In Niederösterreich und Tirol sind 62 Prozent der Beamten nach diesem Modell in Pension gegangen. Insgesamt erfolgten im Zeitraum 2010 bis 2015 rund 8.000 Ruhestandsversetzungen von Bundesbeamten und 2.062 von Landesbeamten nach den jeweiligen Hacklerregelungen-alt. Das verursacht Mehrkosten von fast zwei Mrd. Euro gegenüber einer Ruhestandsversetzung mit dem für eine Alterspension erforderlichen Pensionsantrittsalter von 65 Jahren, kritisiert der Rechnungshof.

Die normale Alterspension wurde in allen Ländern von einem geringen Teil der Bediensteten beansprucht. In Niederösterreich waren es gar nur 0,6 Prozent. Auf alle Länder umgerechnet gingen nur 3,5 Prozent alle Beamten nach diesem Modell in Pension. Eine Ausnahme war die Steiermark mit rund 15 Prozent. Ein Großteil der Beamten nutze die ebenfalls günstigere Beamtenpension für Landesbedienstete, in Kärnten und Salzburg waren es fast 50 Prozent.

Pensionsausgaben stiegen

Die Pensionsausgaben erhöhten sich von 2010 bis 2015 im Bund um 17,2 Prozent, in den Ländern stiegen sie zwischen 8,2 Prozent in Tirol und 17,4 Prozent in Vorarlberg.

Der RH verglich weiters die Anzahl der Bediensteten sowie den entsprechenden Personalaufwand. Die Anzahl der aktiven Bediensteten stieg in Kärnten (0,4 Prozent), Niederösterreich (2,7 Prozent), Salzburg (3,3 Prozent), Vorarlberg (10 Prozent) und Tirol (11,3 Prozent). Eine Reduktion der Anzahl an aktiven Bediensteten erfolgte in der Steiermark (-1,4 Prozent), im Burgenland (-3 Prozent), in Oberösterreich (-9,6 Prozent) und in Wien (-0,2 Prozent) bzw. im Bund (-1,1 Prozent).

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