Zahl der Einbürgerungen gestiegen

Die Zahl der Einbürgerungen ist im Vorjahr wieder gestiegen. Mehr als 9.000 Personen erhielten die österreichische Staatsbürgerschaft. Die meisten Neo-Österreicher kommen aus Bosnien-Herzegowina und der Türkei.

Laut Statistik Austria nahm die Zahl der Einbürgerungen insgesamt gegenüber 2016 um 7,5 Prozent zu. 9.271 Staatsbürgerschaften wurden vergeben, 35 Prozent aller Eingebürgerten wurden bereits in Österreich geboren. 37 Prozent waren unter 18 Jahre alt.

Zahl der Einbürgerungen 2000-2017 - Kurvengrafik; Zahlen 2017 nach Bundesländern; bisherige Staatsangehörigkeit

Grafik:APA/ORF.at; Quelle: APA/Statistik Austria

Die größte Gruppe der Neo-Österreicher (rund 1.300) hatte zuvor die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina, gefolgt von der Türkei (779), dem Kosovo (664), Serbien (557) sowie Afghanistan (424).

Rekordjahr 2003

Seit dem Rekordjahr 2003 (45.112 Fälle) war die Zahl der Einbürgerungen kontinuierlich gesunken und erreichte 2010 mit 6.190 den niedrigsten Wert. Seit 2011 (6.754) stiegen die Zahlen wieder. Die vorläufige Einbürgerungsrate - Einbürgerungen von in Österreich wohnhaften Personen bezogen auf in Österreich lebende Personen mit nicht österreichischer Staatsangehörigkeit - lag 2017 wie im Vorjahr bei 0,7 Prozent.

Knapp 28 Prozent Plus in Wien

Im Jahr 2017 wurden in sechs Bundesländern mehr Personen eingebürgert als im Jahr 2016. Die Zuwächse waren in Wien (plus 27,6 Prozent, auf 3.899 Einbürgerungen) am deutlichsten, gefolgt von Niederösterreich (plus 14,3 Prozent, auf 1.319), Kärnten (plus 13,7 Prozent, auf 358) und dem Burgenland (plus zehn Prozent, auf 187).

Geringere Zunahmen gegenüber dem Vorjahr wurden in Salzburg (plus 3,8 Prozent, auf 495) und in der Steiermark (plus ein Prozent, auf 823) verzeichnet. In den anderen Bundesländern gab es 2017 weniger Einbürgerungen als im Jahr zuvor: Oberösterreich (minus 26,7 Prozent, auf 1.113), Vorarlberg (minus 9,3 Prozent, auf 410) und Tirol (minus 9,2 Prozent, auf 521).

Zumeist durch Rechtsanspruch

Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen 2017 erfolgte nach Erfüllung aller Voraussetzungen für eine Einbürgerung aufgrund eines Rechtsanspruchs: 5.313 bzw. 57,3 Prozent. Darunter wurden 3.495 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (etwa Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt), 347 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration und 800 Personen aufgrund der Ehe mit einem Österreicher oder einer Österreicherin.

Weitere 1.225 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen (13,2 Prozent), darunter 1.179 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz. Unter dem Titel „Erstreckung der Verleihung“ wurden 341 Ehepartner sowie 2.392 Kinder eingebürgert.

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