Einbürgerungen leicht gestiegen
Mehr als ein Drittel (886 Personen) wurden bereits hier geboren. Im Vorjahr waren 9.271 Personen eingebürgert worden (plus 7,5 Prozent). Die größte Gruppe der Neoösterreicherinnen und Neoösterreicher hatte im ersten Quartal zuvor die bosnische Staatsbürgerschaft (304), gefolgt von der türkischen (210), mazedonischen (165), kosovarischen (157) und serbischen (154). Als erstes EU-Herkunftsland folgt Rumänien (138 Eingebürgerte) auf Rang sechs vor Kroatien (97). Auf Rang acht der Herkunftsländer folgt Russland mit 92 Eingebürgerten.
Die Bedingungen für eine Einbürgerung
Ihre alte Staatsbürgerschaft müssen die Neoösterreicher grundsätzlich abgeben. Der Großteil der Einbürgerungen erfolgte wegen eines Rechtsanspruchs darauf (1.499). Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger eines EWR-Staates, Asylberechtigte, hier geborene oder mit Österreichern verheiratete Ausländer sowie besonders gut Integrierte mindestens sechs Jahre in Österreich gelebt haben müssen.
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA/Statistik Austria
Ansonsten gilt eine Wartezeit von 15 Jahren (bei guter beruflicher Integration) oder von 30 Jahren. In weiteren 712 Fällen wurde die Verleihung der Staatsbürgerschaft auf Ehegatten oder Kinder erstreckt. Und in 350 Fällen erfolgte die Einbürgerung durch eine Ermessensentscheidung der zuständigen Länder.
Österreich im EU-Vergleich restriktiv
Im EU-Vergleich wird in Österreich wenig eingebürgert: 2016 lag Österreich mit 0,68 Einbürgerungen pro 100 ansässigen Ausländern am letzten Platz mit Lettland. Spitzenreiter war laut Eurostat Kroatien mit einer Quote von 9,71 verliehenen Staatsbürgerschaften auf 100 Ausländer. Dahinter folgten Schweden (7,93) und Portugal (6,46). In Deutschland waren es 1,3 Einbürgerungen pro 100 Ausländer.