ÖBB-Betriebsversammlungen am Montag

Am Montag werden zwischen 6.00 und 9.00 Uhr Betriebsversammlungen bei den ÖBB stattfinden. In der Folge drohen Verspätungen und Ausfälle im Zugsverkehr. Auch bei regionalen Verkehrsbetrieben gibt es Einschränkungen.

Der Betriebsrat der Österreichischen Bundesbahnen informiert die Mitarbeiter über die Auswirkungen der geplanten Änderungen im Arbeitszeitgesetz. „Man muss mit massiven Verspätungen rechnen. Die konkreten Auswirkungen sind aber offen“, sagte ÖBB-Konzernbetriebsrats- und vida-Chef Roman Hebenstreit am Freitag im APA-Gespräch.

„Die ÖBB tun das Möglichste, um einen reibungslosen Verkehr aufrechtzuerhalten. Wir werden unsere Kunden laufend über alle Kanäle informieren“, sagte ein ÖBB-Unternehmenssprecher auf Anfrage. Trotzdem drohen laut Betriebsrat nicht nur Verspätungen, sondern auch Zugsausfälle.

Ausmaß noch nicht absehbar

Hebenstreit, der um Verständnis der Fahrgäste bat, betonte, nicht vorhersagen zu können, wie stark sich die 200 Betriebsversammlungen auf den Zugsverkehr auswirken werden. Es sei offen, wie viele Eisenbahner an den Versammlungen teilnehmen werden. „Momentan ist das Interesse aber sehr groß“, sagte der Betriebsratschef.

Auch wann mit einer Normalisierung des Verkehrs nach dem Ende der Betriebsversammlungen zu rechnen sei, sei offen. Ebenso nicht vorhersagbar sei, wo in Österreich sich die Versammlungen am stärksten auswirken werden, sagte Hebenstreit.

ÖBBler „gleich betroffen“ wie andere Branchen

„Die Eisenbahner sind gleich betroffen wie Arbeitnehmer in allen anderen Betrieben und Branchen“, sagte Hebenstreit. Auch wenn bei den ÖBB Zwölfstundenschichten schon möglich seien, „hat der Rest des Paketes unter anderem mit der 60-Stunden-Woche breiteste Auswirkungen“ auf die Bundesbahnen.

Der Gewerkschafter verteidigte die Betriebsversammlungen im Montag-Frühverkehr auf Nachfrage vehement: „Wir haben uns das ja nicht ausgesucht. Wir würden gerne planmäßig fahren. Aber wenn die Regierung überfallsartig über die arbeitenden Menschen drüberfahren will, dann müssen die Mitarbeiter informiert werden. Es ist unsere Pflicht, die Bediensteten über die bevorstehenden Verschlechterungen im Arbeitszeitgesetz zu informieren. Dadurch wird dann leider auch der Betriebsablauf gestört.“

Kollektivvertragsverhandlungen unterbrochen

Laut einer vida-Aussendung wird bei den ÖBB-Betriebsversammlungen auch über den Stand der unterbrochenen Kollektivvertragsverhandlungen im Eisenbahnsektor informiert. Unterbrochen wurden die KV-Verhandlungen wegen der Arbeitszeitpläne der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung.

Auch in den anderen von der vida vertretenen Branchen wie u. a. Tourismus, Gesundheits- und Pflegeberufe, Gebäudemanagement, Bewachung, Autobus, Speditions- und Sozialbereich fanden bzw. finden in der kommenden Woche in ganz Österreich Betriebsversammlungen und Informationsveranstaltungen statt. Hier ist mit keinen Auswirkungen auf die Verbraucher zu rechnen.

Auch die Gewerkschaft Pro-Ge hatte erst am Donnerstag mitgeteilt, dass es kommende Woche weitere Betriebsversammlungen geben wird. Darunter sind Versammlungen bei Unternehmensriesen wie voestalpine, Böhler, OMV und Andritz.

Zuspätkommen erlaubt

Wer aufgrund von Zugsausfällen, die zum Beispiel wegen der Abhaltung von Betriebsversammlungen der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs entstehen, nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Das betonte der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) am Freitag.

Zugsverspätungen oder -ausfälle sind demnach ein Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben von der Arbeit rechtfertigt. Man muss aber alles Zumutbare unternehmen, um zur Arbeit zu kommen - also zum Beispiel mit dem Auto fahren, sofern man eines hat. Außerdem muss man den Arbeitgeber über die Verspätung bzw. die Verhinderung informieren.

Das Gleiche gilt für den Fall, dass Kinder den Kindergarten oder die Schule wegen der Zugsausfälle nicht erreichen können und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen. Diese Regeln gelten für Arbeiter ebenso wie für Angestellte. Bei Dienstverhinderung muss das Entgelt weiter bezahlt werden.

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