BP-Wahl: Ermittlungen gegen Bezirkshauptleute

Die Fehlleistungen bei der Hofburg-Wahl, die zu einer Wahlwiederholung geführt haben, könnten für einzelne Beamte, aber auch als Wahlbeisitzer tätige Politiker unangenehme Folgen haben. In der Steiermark wurden Erhebungen eingeleitet. In Kärnten wurde die Aufhebung der Immunität von zwei Landtagsabgeordneten gefordert.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beantragte laut Landtagspräsident Reinhard Rohr die Immunitätsaufhebung der beiden FPÖ-Abgeordneten Harald Trettenbrein und Roland Zellot. Die beiden waren Beisitzer in Bezirken, in denen es zu Unregelmäßigkeiten gekommen war - mehr dazu in kaernten.ORF.at.

In der Steiermark wurden seitens des Personalabteilung des Landes Ermittlungsverfahren gegen mehrere Bezirkshauptleute eingeleitet. Die Betroffenen werden nun befragt und der Sachverhalt damit festgestellt. Gegebenenfalls würden die Ergebnisse an die Disziplinarstelle weitergeleitet. Nähere Auskünfte gab es nicht, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

Oberösterreich prüft weitere Vorgehensweise

Nur um einen Fall geht es in Oberösterreich, nämlich in Freistadt. Ob es ein Disziplinarverfahren gegen den dortigen Bezirkswahlleiter geben wird, ist allerdings noch offen. Man müsse das erst prüfen, so Landesamtsdirektor Erich Watzl gegenüber der APA.

Konkret soll zunächst die schriftliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) bezüglich der Wahlaufhebung analysiert werden. Angesichts der im Bezirk Wien-Umgebung zu früh geöffneten Wahlkarten ist das auch in Niederösterreich der Fall.

Kein Kommentar aus Bregenz und von WKStA

Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz gab zum Stand der Ermittlungen rund um die Unregelmäßigkeiten bei der Wahlkartenauszählung bzw. über mögliche dienstrechtliche Konsequenzen keine Auskunft. Man habe den Eindruck, dass die Betroffenen einer regelrechten Hexenjagd ausgesetzt seien, „das haben sie nicht verdient“. Daran wolle man sich nicht beteiligen.

Keine Auskunft zum Stand der Ermittlungen gibt es auch aus der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die nach Anzeigen durch das Innenministerium tätig geworden ist. Es geht um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs. Man prüfe gerade die erhobenen Vorwürfe, so ein Sprecher.

Schriftliches Urteil veröffentlicht

Knapp zwei Wochen nach dem mündlichen Spruch zur Aufhebung der Präsidentschaftsstichwahl ist nun auch die schriftliche Version des VfGH da. In dem am Mittwoch veröffentlichten Text erklären die Höchstrichter auf 175 Seiten ausführlich, wieso die Wahl wiederholt werden muss - mehr dazu VfGH setzt auf Präventivwirkung (news.ORF.at).