Digitale Vignette kommt mit Dezember

Wer nicht will, muss bald nicht mehr kleben und kratzen. Ab Dezember gibt es die Autobahnvignette - auch - digital. Zu haben ist sie ab November.

Die für die Einführung notwendige Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes (BStMG) wurde am Dienstag im Ministerrat beschlossen. Die digitale Version ersetzt die bekannte Klebevignette nicht, sie ist eine Alternative. Bestellt werden kann sie ab November bei der Autobahn- und Schnellstraßenbetriebsgesellschaft (ASFINAG), ab Mitte 2018 ist sie auch in Trafiken, bei Tankstellen und den Autofahrerclubs erhältlich.

Registrierung auf Kennzeichen

Beim Kauf wird die digitale Vignette auf das Kennzeichen des Fahrzeugs registriert. Wechselkennzeichenbesitzer benötigen sie damit nur noch einmal. Ob ein Fahrzeug über eine gültige digitale Vignette verfügt, kann von jedem über ein öffentlich einsehbares Register überprüft werden. Das hatte bereits im Vorfeld für datenschutzrechtliche Kritik gesorgt. Diese Regelung ist in der Novelle jedoch beibehalten. Sie habe einen „pragmatischen Hintergrund“, hieß es aus dem Verkehrsministerium.

Das öffentliche Register dient der Kontrolle durch die ASFINAG und nützt auch Privatpersonen, wenn sie sich etwa ein Auto von Freunden ausborgen oder über Carsharing beziehen. Was früher durch die Klebevignette direkt an der Windschutzscheibe erkennbar war, ist nun über die Eingabe des Kennzeichens online überprüfbar. Weitere Informationen etwa zum Fahrzeughalter sind in diesem öffentlichen Register nicht enthalten, betonte das Verkehrsministerium.

Vorkehrungen gegen Schwindel

Wird die digitale Vignette online bestellt, gilt sie erst am 18. Tag nach dem Kauf. Das heißt: Wer zum Beispiel am 1. Jänner eine digitale Vignette erwirbt, kann ab dem 19. Jänner damit fahren. Wegen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie können Kunden bei Onlinegeschäften binnen 14 Tagen vom Kauf zurücktreten.

Der Tag des Erwerbs zählt noch nicht zu diesen zwei Wochen. Weitere drei Tage werden für einen möglichen Postlauf einberechnet, wenn der Rücktritt schriftlich per Brief erfolgt. Mit der Frist wird verhindert, dass Autofahrer eine Vignette online erwerben, das Autobahnnetz nutzen und sich anschließend das Geld für die Vignette zurückholen.

Starttermin kann gewählt werden

Käuferinnen und Käufer können auch einen beliebigen Starttermin beim Onlinekauf auswählen, insbesondere bei der Zehntages- und Zweimonatsvignette erleichtert das beispielsweise die Reiseplanung. Wenn die digitale Vignette ab Mitte 2018 in der Trafik, an der Tankstelle oder bei den Autofahrerclubs gekauft wird, gilt sie sofort.

Die gesetzlichen Vorarbeiten für die Einführung der digitalen Vignette sollen noch vor dem Sommer abgeschlossen sein. Dem Verkehrsausschuss wird die Novelle Anfang April vorgelegt. Ende April soll über die Gesetzesänderung im Nationalrat abgestimmt werden, Mitte Mai im Bundesrat.

Links: