Neue Regeln für Insekten auf dem Teller

Heuschrecken, Käfer und andere Insekten als Nahrungsmittel liegen im Trend. Viele der Tiere gelten wegen ihres hohen Nährstoffgehaltes als gesund. Als Nahrungsmittel müssen sie allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. Nun gibt es neue Leitlinien dazu.

Diese hat das Gesundheitsministerium gemeinsam mit der Vetmeduni Wien erlassen. Die Insekten müssen als essbar gekennzeichnet sein und bestimmte Sicherheitskriterien erfüllen. Auf der Verpackung sollen Hinweise zu Art und Verarbeitung angeführt werden.

Prüfung auf Gifte und Krankheitserreger

Um die mikrobiologische und toxikologische Sicherheit zu gewährleisten, müssen sie auf Erreger wie Bakterien, Viren und Giftstoffe getestet sein, erklärte Arbeitsgruppenleiter Friedrich Bauer vom Institut für Fleischhygiene. Eine Erweiterung der Leitlinie in Hinblick auf Fütterung und Haltung von Insekten ist angedacht.

„Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das mögliche Allergiepotenzial von proteinreichen Insekten“, sagte Isabella Pali-Schöll von der Vetmed Uni. Es besteht der Expertin für Nahrungsmittelallergien zufolge ein hohes Risiko, dass Patienten mit Allergie gegen Krustentiere oder gegen Hausstaubmilben eine Kreuzreaktion gegen Insekten wie Mehlwürmer und Wanderheuschrecke erleiden können.

Bisher noch „Novel-Food“ ohne klare Regeln

Die kleinen Tiere sind in unterschiedlichen Teilen der Welt aufgrund ihres hohen Eiweißgehalts eine proteinreiche Nahrungsquelle und Delikatesse und das nicht erst neuerdings. Auf asiatischen Märkten etwa werden an Ständen frittierte Heuschrecken, Zikaden und Käfer als Snack angeboten. Nachdem man sich in Europa lange Zeit vor Insekten auf dem Speiseteller ekelte, liegen sie nun als Mahlzeit zunehmend im Trend.

Essbare Insekten werden in der EU als „Novel-Food“ eingestuft, da sie hier vor dem 15. Mai 1997 in keinem nennenswerten Umfang verzehrt wurden. Aufgrund einer Übergangsfrist müssen sie erst mit Beginn 2020 ein Zulassungsverfahren durchlaufen, um ihre Sicherheit zu belegen. „Damit war es nötig, für bis dahin bereits vertriebene, ganze essbare Insekten eine eindeutige Regelung zu erstellen“, hieß es am Donnerstag aus dem Gesundheitsministerium.

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