Eigentümer vieler Firmen nicht bekannt

Mehrere tausend österreichische Firmen sind einem Zeitungsartikel zufolge bisher nicht ihrer Verpflichtung nachgekommen, ihre wirtschaftlichen Eigentümer bekanntzugeben. Noch gibt es eine Nachfrist - dann drohen Strafen.

Hinter der Meldepflicht steht das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) auf Basis einer Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU. Wie die „Tiroler Tageszeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) mit Verweis auf Daten des Finanzministeriums berichtet, seien zwar 278.820 der insgesamt 350.359 Rechtsträger von der Meldepflicht befreit, weil die wirtschaftlichen Eigentümer bereits bekannt sind.

Bei den verbleibenden 71.539 Rechtsträgern liege die Meldequote bei rund 90 Prozent: Rund 7.000 Firmen halten der „Tiroler Tageszeitung“ zufolge damit „ihre Eigentümer immer noch geheim“.

Nachfrist bis 15. November

Zeit für die Meldung war - nach bereits verlängerter Frist - eigentlich nur bis 15. August. Aber eine Nachfrist erlaubt nun eine straffreie Erstmeldung bis zum 15. November.

Nachdem die Frist im August abgelaufen war, wurde ein „automatisationsunterstütztes Zwangsstrafenverfahren gestartet, welches sich nach der BAO (Bundesabgabenordnung, Anm.) richtet“, hieß es am Donnerstag aus dem Finanzministerium zur APA. „Somit wurden Unternehmen, die ihrer Meldeverpflichtung nicht nachgekommen sind, ein Erinnerungsschreiben zugestellt.“

In dem Schreiben findet sich eine Aufforderung zur Meldung innerhalb einer Nachfrist von drei Monaten. Gleichzeitig beinhaltet das Schreiben eine Strafandrohung in der Höhe von 1.000 Euro. Erfolgt die Meldung jedoch innerhalb der Nachfrist, ist die Strafandrohung hinfällig.

Kurioses Beispiel aus Tirol

„Wird die Frist versäumt, wird die Strafe exekutiert, eine weitere Nachfrist gesetzt und eine zweite - höhere - Strafe angedroht.“ Erfolge auch zur zweiten Frist keine Meldung, werde die zweite Strafe exekutiert und der Fall an die Strafsachenstelle des jeweils zuständigen Finanzamts weitergeleitet, die den Fall genau prüfe. Wenn ein Finanzvergehen vorliegt, werden bis zu 200.000 Euro fällig.

In der „Tiroler Tageszeitung“ wird ein durchaus kurioses Beispiel für eine säumige Firma genannt: Die Bergbahnen Kitzbühel. Der Eigentümer der Bergbahn-Dritteleigentümerin Meleda ist unbekannt. Die Bergbahn selbst versucht via Klage in Liechtenstein, die Eigentümer ihres Dritteleigners in Erfahrung zu bringen.

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