Wie Schulen mit Klima-Demos umgehen

Ein Streikrecht für Schüler und Schülerinnen gibt es nicht. Es kann ihnen jedoch von der Schule ein Fernbleiben vom Unterricht erlaubt werden. Ob auch der Besuch der Klima-Demo am Freitag in diese Kategorie fällt, wird je nach Bundesland unterschiedlich eingeschätzt.

Laut Schulunterrichtsgesetz müssen Schüler nur dann nicht am Unterricht teilnehmen, wenn sie krank sind, in ihrem Leben außergewöhnliche Ereignisse stattfinden oder wenn durch den Schulweg ihre Gesundheit gefährdet wäre. Der Klassenvorstand kann Schülern jedoch bis zu einen Tag und der Schulleiter darüber hinaus ein „Fernbleiben aus wichtigen Gründen“ erlauben. Für Arbeit in der Schülervertretung müssen sie auf jeden Fall freibekommen.

Salzburg und NÖ: „Ungerechtfertigtes Fernbleiben“

Ob das auch für den Besuch des aktuellen weltweit stattfindenden Schülerdemos für mehr Klimaschutz am Freitag gilt, wird in den Bundesländern unterschiedlich beurteilt, wie ein APA-Rundruf zeigt. Dasselbe gilt für die Frage, ob ganze Klassen oder Schulen geschlossen an der Klima-Demo teilnehmen dürfen. „Streiken ist kein Grund zum Fernbleiben des Unterrichts und wäre somit eine unentschuldigte Fehlstunde“, heißt es in der Bildungsdirektion Salzburg. Ob Schulen oder ganze Klassen an der Demonstration teilnehmen, war dort vorerst nicht bekannt.

Auch die Bildungsdirektion für Niederösterreich sieht darin „keinen Rechtfertigungsgrund für das Fernbleiben vom Unterricht“ und verweist damit auf einen aktuellen Erlass. „Das eigenmächtige Fernbleiben vom Unterricht ist somit schulrechtlich nicht zulässig.“ Bildungsdirektor Johann Heuras begrüßt grundsätzlich das Engagement der Schüler für den Klimaschutz. „Demos und Kundgebungen können aber nur außerhalb der Unterrichtszeit erfolgen.“ Von Schulen, die geschlossen an dieser Veranstaltung teilnehmen, sei nichts bekannt.

Kein Entschuldigungsgrund in Wien und Vorarlberg

Von der Wiener Bildungsdirektion gibt es zwar keine Empfehlung, wie die Schulen mit Demoteilnehmern umgehen sollen. Sie verweist allerdings darauf, dass laut Gesetz die Teilnahme an einer Demonstration „ganz klar“ keinen Entschuldigungsgrund darstelle und deshalb als ungerechtfertigtes Fernbleiben zu werten sei. Eine Teilnahme ganzer Klassen oder Schulen an Klima-Demos ist aus Wiener Sicht ebenfalls ausgeschlossen, die Veranstaltung stehe nämlich in keinem unmittelbaren schulischen Zusammenhang.

„Das Demonstrationsrecht kann ausschließlich in der unterrichtsfreien Zeit ausgeübt werden“, wird in der Vorarlberger Bildungsdirektion auf das Schulunterrichts- und Schulpflichtgesetz verwiesen. Im Gesetz sei klar festgehalten, „dass es sich beim Fernbleiben vom Unterricht zum Zweck der Teilnahme an einer Demonstration um keine gerechtfertigte Verhinderung handelt“. Die konkrete Handhabung des Themas obliege aber freilich den Direktionen der Schulen.

OÖ, Steiermark und Tirol: Schulautonomie

Wer in Oberösterreich wegen der Teilnahme an der Klima-Demo nicht zum Unterricht kommt, braucht auf jeden Fall eine Entschuldigung. Eine Erlaubnis zum Fernbleiben falle unter die Schulautonomie. Die Bildungsdirektion werde sich jedenfalls weder dafür noch dagegen aussprechen. Derzeit lägen keine Hinweise vor, dass Klassen oder ganze Schulen freigeben wollen. Bei Anfragen von Schuldirektoren weise die Bildungsdirektion darauf hin, dass dieser Anlassfall künftig auch Vorbildwirkung für ein Fernbleiben bezüglich anderer Themen haben könnte.

In der Bildungsdirektion Steiermark wird ebenfalls darauf verweisen, dass Schulleiter bzw. Klassenvorstand autonom entscheiden, ob den Schülern freigegeben werde: „Es gibt keine zentralen Vorgaben.“

In Tirol vertrete man einen „moderaten Standpunkt“, versichert Bildungsdirektor Paul Gappmaier der APA. Man stelle es den Schulen frei, Schülern, die an einer Demo teilnehmen wollen, freizugeben. Man habe seitens der Bildungsdirektion zwar „keinen Aufruf zum Fernbleiben“ tätigen wollen und können, aber: „Wir haben großes Verständnis für alle Schüler, die für ihre Zukunft demonstrieren.“ Zahlen über teilnehmende Schulen oder Schüler lagen der Bildungsdirektion zwar nicht vor, aber man rechne schon damit, dass es „einige sein werden“.

Für Kärnten und Burgenland Entschuldigungsgrund

Der Kärntner Bildungsdirektor Robert Klinglmair befürwortet es, „wenn unsere Schüler für ihre demokratischen Grundrechte eintreten, da jeder Schüler das Recht zu demonstrieren hat, wie dies auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention deklariert ist“. Rechtlich gelte, dass die Teilnahme an Demonstrationen keine gerechtfertigte Verhinderung vom Schulbesuch darstellt. Ob Schulleiter beziehungsweise Klassenvorstände den Schülern eine Erlaubnis zum Fernbleiben erteilen, sei eine „pädagogische Ermessensentscheidung und wird schulautonom gehandhabt“.

In der Bildungsdirektion Burgenland wird ebenfalls auf die Möglichkeit verwiesen, dass man Schülern „aus wichtigen Gründen“ freigeben kann. Sollte eine ganze Klasse geschlossen an der Demo teilnehmen wollen, müsse die Schule vorab bei der Bildungsdirektion um Erklärung zur schulbezogenen Veranstaltung ansuchen, damit Schüler und Lehrer dort auch versichert sind. „Im Grunde ist es eine schulautonome Entscheidung, ob sie einen Klimastreik veranstalten bzw. daran teilnehmen. Für das Burgenland wurde jedoch noch kein Klima-Streik gemeldet.“

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