Zigarette in Aschenbecher – dahinter ein Rauchverbotsschild
APA/HELMUT FOHRINGER
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Politik

Wie die Länder das Rauchverbot handhaben

Wenn das Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft tritt, stellt sich die Frage, wie dieses in den Bundesländern auch kontrolliert werden wird. Dazu gibt es durchaus unterschiedliche Ansätze – von „Aktion scharf“ bis hin zu Kontrollen erst bei Beschwerden.

Zu Halloween in das Verbot hineinfeiern: Am 1. November tritt das Nichtrauchergesetz für die Gastronomie in Kraft, und in Wien ist ab diesem Zeitpunkt mit Kontrollen zu rechnen, kündigte die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) im Gespräch mit der APA an. „Schonfrist gibt es keine“, sagte Sima.

„Aktion scharf“ in Wien möglich

Kontrolliert wird die Einhaltung vom Marktamt gemeinsam mit der Gruppe für Sofortmaßnahmen. Das geschieht in Form von kommissionellen Begehungen, wo gleichzeitig auch die Einhaltung anderer Vorschriften und Gesetze unter die Lupe genommen wird. Auf die Frage, ob denn zu Beginn mit einer „Aktion scharf“ zu rechnen sei, meinte die Ressortchefin: „Wir haben schon vor, mit In-Kraft-Treten des Gesetzes dieses natürlich verstärkt zu kontrollieren. Es geht immerhin um die Gesundheit der Menschen.“

Wann genau mit den Kontrollen begonnen wird, wollte sie nicht ankündigen. „Es muss einfach damit gerechnet werden, dass die Behörde mit Anfang November die Einhaltung kontrolliert.“ Wobei sie betonte, dass auch in der Vergangenheit die Einhaltung der Raucherbestimmungen geprüft worden sei. „Es gab allein in den letzten drei Jahren 1.700 Verstöße, die insgesamt zu mehr als 1.000 Anzeigen geführt haben.“ Die erste Anzeige bei Nichteinhaltung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes beinhaltet eine Strafhöhe von 800 Euro. Die absolute Höchststrafe beträgt 10.000 Euro bei Wiederholungstäterschaft.

„Aufklärung“ in Innsbruck

Wer in Innsbruck in der Halloween-Nacht nach Mitternacht in einem Lokal raucht, könnte noch mit einem blauen Auge davonkommen. Denn hier soll zunächst eher verwarnt und nicht gleich bestraft werden. „Wir werden anfänglich eher aufklärend unterwegs sein“, sagte Elmar Rizzoli, Leiter des städtischen Amts für Allgemeine Sicherheit. Dennoch werden die Mitarbeiter der städtischen Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG), die in Innsbruck unter anderem für die Kontrollen zuständig ist, das Rauchverbot verstärkt im Auge behalten, kündigte Rizzoli an.

Wer an einem Ort raucht, an dem das Verbot gilt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 100 Euro bestraft werden, teilte das Land Tirol auf Anfrage mit. Im Wiederholungsfall können es auch bis zu 1.000 Euro sein. Doch auch Inhaber von Gastronomiebetrieben haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass nicht geraucht wird. In diesem Fall drohen sogar Geldstrafen von bis zu 2.000 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro.

Milde wohl auch in Salzburg

Auch im Bundesland Salzburg werden keine Kontrolleure von Beisl zu Beisl ziehen, hieß es sinngemäß beim für Gewerbeangelegenheiten zuständigen LH-Stv. Heinrich Schellhorn (Grüne). Man beruft sich auf das Tabakgesetz, in dem routinemäßige Kontrollen zur Einhaltung der Nichtraucherschutzbestimmungen nicht vorgesehen seien.

Sollten bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. beim Magistrat Meldungen, Beschwerden oder Anzeigen eingehen, würden diese Behörden tätig werden und Ermittlungsverfahren einleiten. Außerdem müssen die Mitarbeiter des Lebensmittelinspektorats, des Arbeitsinspektorats und der Gewerbebehörde Meldung erstatten, wenn sie bei ihrer Arbeit in Gastronomiestätten auf Verdachtsfälle stoßen.

Kärnten will „mitüberprüfen“

In Klagenfurt wird es nicht so sein, dass gezielt Magistratsmitarbeiter „auf Streife“ durch Lokale geschickt werden, um das Rauchverbot zu kontrollieren. Jedoch werde das Rauchverbot im Zuge von gewerberechtlichen Kontrollen „mitüberprüft“. Eine solche wird etwa durchgeführt, wenn in einem Lokal Sperrzeiten oder Lärmpegel überschritten werden oder wenn trotz fehlender Genehmigung Konzerte veranstaltet werden. Bei diesen Kontrollen achte man eben auch auf die Einhaltung des Rauchverbots.

Wie Karin Zarikian, die Leiterin der Abteilung Bau- und Gewerberecht am Magistrat Klagenfurt, auf APA-Anfrage mitteilte, sehe das Nichtraucherschutzgesetz Kontrollen ausschließlich auf Einhaltung des Gesetzes gar nicht vor. Grundsätzlich könne aber jeder einen Verstoß gegen das Rauchverbot bei der Bezirkshauptmannschaft und beim Magistrat anzeigen: „Dann werden wir dem nachgehen“, so Zarikian.

OÖ wartet auf Anzeigen

In Oberösterreich planen die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate vorerst keine Schwerpunktkontrollen zum Rauchverbot, wie ein Rundruf bei den Behörden ergab. Man wartet vielmehr darauf, ob Anzeigen erstattet werden, bzw. überwacht das Rauchverbot im Rahmen der sonstigen Veranstaltungs- und Lokalkontrollen gleich mit.

Etwaigen Beschwerden und Anzeigen werde man natürlich rasch nachgehen, hieß es. Insgesamt lautete der Tenor, die Kontrollen würden vermutlich einfacher werden, weil die Regelung weniger kompliziert sei. Dafür rechnet man mit einem erhöhten Anzeigenaufkommen. Einschleifregelungen oder Schonfristen sind nicht angedacht, weil im Gesetz nicht vorgesehen.

Steiermark uneins bei Zuständigkeit

In der Steiermark dürfte es keine flächendeckenden Kontrollen des Rauchverbots igeben – alleine schon wegen der Personalintensität. Allerdings war im Vorfeld nicht ganz klar, wer die Überwachung übernimmt. Das Land ist laut einem Sprecher von Gesundheitsreferent Christopher Drexler (ÖVP) nicht unmittelbar in der Pflicht, da es sich um eine Zuständigkeit des Bundes handle. Für die Überwachung wären grundsätzlich Polizei und die Bezirksebene zuständig.

Auf Bezirksebene wären das wohl Mitarbeiter aus dem Bereich der Gesundheitsagenden. Seitens der Landespolizeidirektion hatte es geheißen, in Graz wäre es die Ordnungswache, diese wiederum teilte mit, so verhalte es sich nicht. Laut Strafreferat der Stadt Graz gebe es keine flächendeckenden Kontrollen. Bei der Landesabteilung 6, verantwortlich auch für Jugendschutz, sagte man, grundsätzlich sei man zuständig für Prävention und auch für Jugendliche, die gegen das Rauchverbot verstießen – das allerdings überall, nicht nur in der Gastronomie.

NÖ rechnet nicht mit Anzeigenflut

Im Gesetz sei keine zuständige Behörde für die Kontrolle festgelegt, hieß es im Rathaus Wiener Neustadt. Der Magistrat als Verwaltungsstrafbehörde werde jedem angezeigten Verstoß nachgehen und Verfahren einleiten. Probleme seien freilich „schon bisher marginal“ gewesen. Es werde natürlich kontrolliert, aber „wir rechnen nicht mit einer Flut von Anzeigen und Strafverfahren“, war aus dem Rathaus in St. Pölten zu erfahren.

Keine aktiven Kontrollen in Vorarlberg

In Vorarlberg wird die Kontrolle des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie ab 1. November wie bisher anlassbezogen und auf Anzeigen hin erfolgen. „Das Gesetz sieht keine aktiven Kontrollen vor“, hieß es auf entsprechende APA-Anfrage beim Amt der Vorarlberger Landesregierung. Ähnlich äußerten sich die Bezirkshauptmannschaften in Bregenz und Feldkirch.

Die Gewerbebehörde und die Lebensmittelaufsicht könnten im Rahmen ihrer Tätigkeiten das Rauchverbot überprüfen. „Organe, die aktiv hingehen, sind hingegen nicht vorgesehen“, hieß es aus dem Vorarlberger Landhaus. In der Vergangenheit habe es einige Anzeigen von privater Seite gegeben, in letzter Zeit sei es um das Rauchverbot aber ruhig geworden. Entsprechend gehandhabt – anlassbezogen, ohne aktive Kontrollen – wird das Gesetz in den Lokalen der Landeshauptstadt Bregenz. „Wie man ab 1. November mit dem Rauchverbot auf öffentlichen Plätzen umgeht, stimmen wir gerade mit den anderen Vorarlberger Städten ab“, so Tamara Bechter, Leiterin der Bregenzer Kommunikationsabteilung.

Keine permanenten Kontrollen im Burgenland

Im Burgenland wollen die zuständigen Behörden Verstöße gegen das Rauchverbot entsprechend sanktionieren. Spezielle Kontrollen soll es jedoch offenbar nicht geben, war aus Bezirkshauptmannschaften und aus dem Eisenstädter Rathaus zu erfahren. Man habe niemanden, der quasi permanent die Einhaltung des Rauchverbots überwachen könne, hieß es etwa von der Bezirkshauptmannschaft Oberwart. Anzeigen werde man aber wie bisher nachgehen.