Chronik

Rekord bei privaten Waffenkäufen

Die Zahl der Waffen in privater Hand ist im letzten Jahr gestiegen. Selbst das „Rekordjahr“ 2015 sei in den Schatten gestellt worden, hieß es am Dienstag. Mittlerweile sind in Österreich über eine Million Waffen in Privatbesitz registriert.

Es wurden 2019 sowohl mehr Neu – als auch Gebrauchtwaffen verkauft. Nach einem Minus im Jahr zuvor fiel das Plus mit 7,7 Prozent sehr deutlich aus. Insgesamt wurden laut Branchenradar Handfeuerwaffen, veröffentlicht am Dienstag, 64.870 Handfeuerwaffen verkauft, um 4.620 mehr als 2018. Die Generalimporteure und Handelsvertretungen setzten damit rund 55,7 Millionen Euro um – „auch das war ein Rekord.“

Ein besonders deutliches Plus gab es bei Gebrauchtwaffen: 25.870 gebrauchte Gewehre und 21.000 gebrauchte Faustfeuerwaffen wechselten ihre Besitzer oder Besitzerinnen, in beiden Fällen Steigerungen von über zehn Prozent.

Grafik zu Waffenverkäufen
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: Branchenradar

Vergleichsweise moderat fiel das Wachstum bei Neuwaffen aus: Der Absatz stieg um 1,4 Prozent auf 18.000 Stück. Davon entfielen 7.400 Stück auf Gewehre und 10.600 auf Faustfeuerwaffen. Verantwortlich für das Wachstum waren primär die Verkäufe von Gewehren mit einer Steigerung von knapp zwei Prozent, Faustfeuerwaffen verbuchten ein Absatzplus von knapp über einem Prozent.

Über eine Million Stück registriert

Laut zentralem Waffenregister waren in Österreich mit Ende 2019 rund 1,08 Millionen Waffen der Kategorien B und C in privatem Besitz, hieß es in der Branchenradar-Marktanalyse. Im Vergleich zu 2018 stieg der Bestand um rund 56.000 Stück. Rund 47.000 Waffen wurden abgemeldet, damit lag die Anzahl der Neuanmeldungen bei knapp 103.000 Stück. Die Differenz zwischen Waffenverkäufen (64.870 Stück) und Neuanmeldungen (103.000 Stück) erklärt sich aus dem „Below-the-line-Geschäft“, Verkäufen oder Besitzerwechseln, bei denen kein Händler involviert ist.

Unterschiedliche Kategorien und Bestimmungen

Im österreichischen Recht gibt es drei Kategorien von Waffen, verbunden mit unterschiedlichen rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Erwerb, Besitz und Führen. In Kategorie A fallen verbotene Waffen und Kriegsmaterial, etwa automatische Waffen wie Maschinengewehre, aber auch die als „Pumpguns“ („pump action shotguns“) bekannten Vorderschaftrepetierflinten, in Österreich seit 1995 verboten.

Waffen der Kategorie B sind etwa Pistolen und Revolver, aber auch Repetierflinten und halbautomatische Waffen. Für den Erwerb sind psychologische Eignung, Bedarfsnachweis, Waffenbesitzkarte oder Waffenpass erforderlich. Kategorie C umfasst hauptsächlich Jagdwaffen, unterschiedliche Flinten und Büchsen. Der Erwerb ist für Erwachsene möglich, es bestehen unterschiedliche Meldepflichten. Zum Führen von Waffen sind Waffenpass oder Jagdkarte notwendig. Die rechtliche Situation ist im Waffengesetz (WaffG) 1996 festgelegt.