Verkehrsschild Fußgängerübergang
ORF.at/Birgit Hajek
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Verkehr

Anstieg bei tödlichen Fußgängerunfällen

Obwohl die Zahl der Verkehrstoten im vergangenen Jahr im Vergleich mit 2018 nahezu gleich geblieben ist, ist die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Fußgänger und Fußgängerinnen fast um ein Drittel höher. Das zeigt die vorläufige Bilanz des Innenministeriums.

68 Fußgänger verunglückten laut den Angab en 2019 im Straßenverkehr tödlich. Im Jahr zuvor waren es 47, stellte der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) am Mittwoch in einer Aussendung fest. Unter den Todesopfern waren sechs Kinder, während 2018 kein Kind beim Zu-Fuß-Gehen Opfer eines tödlichen Unfalls wurde, wie die VCÖ-Analyse auf Basis der Unfalldaten des Ministeriums zeigt.

Im vergangenen Jahr gab es bei Verkehrsunfällen insgesamt 16 tödlich verunglückte Kinder. Auch das war ein dramatischer Anstieg im Vergleich zu 2018 mit drei getöteten Kindern.

Ältere Menschen besondere Risikogruppe

Eine weitere Risikogruppe sind ältere Menschen. Bei den getöteten Fußgängern war jedes zweite Todesopfer 75 Jahre oder älter. Allein in der Altersgruppe 75 plus nahm die Zahl der bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommenen Fußgänger und Fußgängerinnen um zwölf zu.

„Unser Verkehrssystem nimmt ausgerechnet auf die Schwächsten, nämlich auf Kinder und auf ältere Menschen, viel zu wenig Rücksicht. Österreich braucht rasch Maßnahmen für eine kindgerechte und seniorengerechte Verkehrsplanung“, so VCÖ-Sprecher Christian Gratzer: „Unser Verkehrssystem muss fehlertoleranter werden. Ein Fehler darf nicht mit schwersten oder gar tödlichen Verletzungen bestraft werden.“

Meiste Unfälle im Ortsgebiet

Sieben von zehn tödlichen Fußgängerunfällen passierten im Ortsgebiet. Jeder dritte tödliche Fußgängerunfall mit Fremdverschulden wurde von Lksw oder Klein-Lkws verursacht. Der VCÖ forderte als Reaktion auf diese Zahlen mehr Verkehrsberuhigung im Ortsgebiet und sichere Gehwege zwischen Siedlungen und dem nächstgelegenen Ort.

Insbesondere in Wohngebieten ist laut dem Verkehrsclub die verstärkte Umsetzung von Begegnungszonen und Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet angebracht, Tempo 50 sollte im Ortsgebiet nur dort erlaubt sein, wo es aus Sicht der Verkehrssicherheit zulässig ist.

„Niedrigeres Tempo des Kfz-Verkehrs bedeutet, dass Autos und Lkws entweder rechtzeitig stehen bleiben können, falls ein Kind oder auch eine ältere Person plötzlich die Straße betritt, oder der Zusammenstoß mit geringerer Geschwindigkeit passiert. Das Risiko schwerer Verletzung nimmt mit dem Tempo exponentiell zu“, so VCÖ-Sprecher Gratzer.

27 Unfälle wegen Fremdverschuldens

Bei 27 tödlichen Fußgängerunfällen gab es laut Ministerium Fremdverschulden. Jeder dritte dieser Unfälle wurde von Lkws oder Klein-Lkws verursacht, sechs von zehn von Pkws und einer von einem Moped. Auch die Reduktion des Liefer- und Zustellverkehrs erhöht die Verkehrssicherheit.

Das gelte auch für übersichtliche Straßenübergänge im Ortsgebiet, damit Kinder, welche die Straße überqueren möchten, von Autofahrern und Autofahrerinnen rechtzeitig gesehen werden können. Für ältere Menschen sind bei Fußgängerampeln längere Grünphasen und kürzere Rotphasen sehr wichtig.