Chronik

Rekordtief bei Arbeitsunfällen

Die Zahl der Arbeitsunfälle hat ein neues Rekordtief erreicht. 2019 wurden von der Unfallversicherungsanstalt AUVA 161.236 Schadensfälle anerkannt. 105.449 waren Arbeitsunfälle Erwerbstätiger und 54.589 in Ausbildung Befindlicher.

14.382 Unfälle ereigneten sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit. Weitere 1.198 Fälle betrafen Berufskrankheiten. Hier wurde nach einem Rückgang wieder das Niveau von 2017 erreicht.

Berufskrankheiten angestiegen

Die Entwicklungen im Detail: Die Zahl der Arbeitsunfälle Erwerbstätiger ging gegenüber 2018 noch einmal leicht zurück (minus 941 Unfälle, minus 0,9 Prozent). Gestiegen ist hingegen die Zahl der Unfälle von Schülern, Studierenden und Kindergartenkindern im verpflichtenden Kindergartenjahr (plus 1,5 Prozent) sowie jene der Berufskrankheiten (plus 5,1 Prozent). Die Unfallrate auf 1.000 unselbstständige Beschäftigungsverhältnisse betrug 23,96 für die Arbeitsunfälle ohne Wegunfälle – im Jahr davor lag sie bei 24,38. Die Unfallrate auf 1.000 Dienstnehmer ohne Wegunfälle betrug 27,38 (2018: 28,06).

Die höchste Unfallrate verzeichnete einmal mehr der Bausektor mit 64,3 Arbeitsunfällen pro 1.000 Beschäftigungsverhältnissen, gefolgt von Wasserversorgung und Abfallentsorgung (52,4). In absoluten Zahlen stand wie 2018 die Produktion mit 18.624 Unfällen an erster Stelle, 17.455 Unfälle ereigneten sich im Bau- und Baunebengewerbe. Die häufigsten Ursachen waren Kontrollverlust über Maschinen, Transportmittel und Werkzeuge (33.643), Sturz und Absturz (18.865) sowie unkoordinierte Bewegungen, Zusammenstöße oder Treten auf scharfe Gegenstände (17.669).

Schwerhörigkeit durch Lärm am häufigsten

Bei den anerkannten Berufskrankheiten (1.198 Fälle) lag erneut die Schwerhörigkeit durch Lärm mit 697 Fällen (2018: 640) an der Spitze, gefolgt von Hauterkrankungen mit 109 Fällen (2018: 124) und 103 asbestbedingten Erkrankungen von Lunge, Kehlkopf oder Rippenfell (2018: 108). Die aktuellen Asbesterkrankungen sind meist Spätfolgen einer lange zurückliegenden Exposition, die Verwendung des Materials ist seit 1990 verboten.

Bei der AUVA sind rund 4,5 Millionen Personen gesetzlich gegen die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Sie finanziert ihre Aufgaben fast zur Gänze aus den Beiträgen der Dienstgeber und übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten.