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Eintragung seit heute

„Meister“ und „Meisterin“ offizielle Titel

Die Liste möglicher Titel in öffentlichen Urkunden ist seit Freitag um zwei länger: „Meister“ und „Meisterin“. Der Beschluss einer entsprechenden Gesetzesnovelle im Juli hatte für Debatten gesorgt. Aber: Formal stehen „Mst.“ und „Mst.in“ auf einer Stufe etwa mit einem Bachelor-Abschluss.

Für die – freiwillige – Eintragung des Titels ist bei der ausstellenden Behörde die Vorlage des Meisterprüfungszeugnisses notwendig. Der Titel des Handwerksmeisters bzw. der Handwerksmeisterin ist im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR), dem Register zur Einordnung der Qualifikationen des österreichischen Bildungssystems, einem Bachelor-Abschluss oder einer Ingenieursqualifikation entsprechend, dem Niveau sechs zugeordnet.

„Der hohe Stellenwert der beruflich-praktischen Ausbildung wird dadurch betont, Meisterleistungen werden sichtbar gemacht“, hatte Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer (WKÖ), am Donnerstag in einer Aussendung betont. Hämische Kommentare zum „Land der Titel“ waren häufig gewesen.

Ohne Meister keine Lehrlinge

Es sei wichtig, den Stellenwert des Meisters zu betonen, da etwa die erfolgreiche Meisterprüfung oft der Einstieg in Positionen mit Führungsverantwortung oder in die unternehmerische Selbstständigkeit bedeute, so Scheichelbauer-Schuster. Außerdem bringe der Titel einen Imagegewinn.

Ohne Meister gebe es auch keine Lehrlinge – und gleichzeitig sei der neue Titel ein Signal an Lehrlinge, ein Ziel. „Dass die Meisterausbildung gleich viel wert ist wie eine akademisch-theoretische Ausbildung“, sei mit der entsprechenden Einstufung im NQR auch formal gesichert.

„Ansehen des Handwerks gestärkt“

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) hatte nach dem Beschluss der Novelle zur Gewerbeordnung im Juli in einer Presseaussendung erklärt: „Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, haben wir die Bezeichnung des höchsten handwerklichen Ausbildungsabschlusses ‚Meister‘ aufgewertet.“

Damit werde „das berufliche Ansehen des Handwerks gestärkt und hoch qualifizierte unternehmerische Tätigkeiten im Gewerbebereich attraktiver“, so die Ministerin, „das Bild des österreichischen Qualitätshandwerks auch im internationalen Wettbewerb besser sichtbar und aufgewertet“.