Reh liegt verletzt neben Auto
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Chronik

Alle sieben Minuten ein Wildunfall

Stündlich ereignen sich durchschnittlich 8,6 Wildunfälle auf Österreichs Straßen bzw. einer alle sieben Minuten. 75.476 Wildtiere kamen in der Saison 2018/2019 durch eine Kollision mit einem Fahrzeug zu Schaden. 376 Menschen wurden 2019 verletzt, zwei starben.

„Verglichen mit den Vorjahren lag die Zahl der Wildunfälle in der Saison 2018/2019 etwas über dem fünfjährigen Durchschnitt. Betrachtet man die Zahl der dabei verletzten Personen, so zeigt sich, dass hier im Fünfjahresvergleich ein Plus von 13 Prozent verzeichnet werden musste“, so der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO).

Jeder zweite Unfall im Dunkeln

Knapp 50 Prozent der Wildunfälle mit Personenschaden passieren im Dunkeln, weitere elf Prozent in der Dämmerung. Am häufigsten waren solche Zusammenstöße mit Personenschaden in den vergangenen fünf Jahren in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark.

Sechs von zehn Wildunfällen mit Personenschaden ereignen sich mit einem Pkw, bei jedem fünften ist ein Motorrad beteiligt. Für Zweiradlenker endet das fast immer mit Verletzungen. „Trifft man mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf ein 80 Kilogramm schweres Wildschwein, so wirkt ein Aufprallgewicht von zwei Tonnen auf Fahrzeug und Fahrer ein“, sagte der Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV), Othmar Thann.

Was schützt

Nachtsichtassistenzsysteme seien noch nicht vollständig entwickelt, hätten aber grundsätzlich großes Potenzial zur Reduktion von Wildunfällen, berichtete der KfV nach Tests im Sommer. Bis solche technischen Hilfen ausgereift sind, sei die Anpassung der Fahrgeschwindigkeit in Wildwechselzonen weiterhin die effektivste Maßnahme.

Wenn ein Wildtier in Fahrbahnnähe auftaucht, solle zunächst gebremst und anschließend abgeblendet sowie mehrmals gehupt werden. Ein Ausweichmanöver sei weit riskanter als ein Zusammenstoß. Stattdessen solle stark gebremst und das Lenkrad gut festgehalten werden. Nach einem Unfall muss die Gefahrenstelle abgesichert und die Polizei verständigt werden. Getötetes Wild darf niemals mitgenommen werden – auch nicht zum Tierarzt.