Symbolbild Führerschein praktische Fahrstunde
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Coronavirus

Führerscheinprüfungen erlaubt

Praktische Führerscheinprüfungen und Fahrstunden dürfen abgehalten werden. Diese Konkretisierung veröffentlichte das Gesundheitsministerium am Montag. Bisher war davon ausgegangen worden, dass praktische Führerscheinprüfungen im Lockdown nicht erlaubt sind.

Bezüglich der praktischen Prüfung und Fahrstunden veröffentlichte das Gesundheitsministerium am Montag in seinen auf der Website aufgelisteten „FAQ“ eine Klarstellung, wonach aus Sicht des Ministeriums sowohl die Durchführung von Fahrstunden als auch die Abhaltung von Fahrprüfungen nach der 3. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung zulässig sind.

Theoriekurse weiterhin nicht möglich

Die Ausbildung gestaltet sich weiterhin schwierig bis unmöglich. Denn seit dem zweiten harten Lockdown, der am 17. November in Kraft trat, sind keine Theoriegruppenkurse mehr möglich. Beliebte Intensivkurse in den Weihnachtsferien fielen dadurch beispielsweise aus. Distance-Learning für Fahrschulen ist nicht erlaubt. Das hatte zuletzt für viel Kritik – unter anderen von Fahrschulvertretern – geführt.

Laut dem Fachverband Fahrschulen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ist derzeit lediglich Einzelunterricht möglich. So kann eine theoretische Einheit in Form von Einzelunterricht bis zu zwei Einheiten des Gruppenunterrichts ersetzen. Aber: Maximal die Hälfte des gesamten Theorieunterrichts, jedoch nicht mehr kann in Form von Einzelunterricht nachgeholt werden, informierte der Fachverband.

Unverändert bleibt die Voraussetzung, dass diese Verkürzung des Unterrichts nur aus entschuldbaren Gründen zu akzeptieren ist. Kein entschuldbarer Grund stellt ein bloßer Zeitmangel dar. Aus Sicht des Verkehrsministeriums erscheint daher eine Verkürzung des Theorieunterrichts im Verhältnis 1:2 (Einzelunterrichtseinheiten zu Gruppenkurseinheiten) als angemessen und mit der geltenden Rechtslage vereinbar. Durch das Verkürzungsverhältnis 1:2 soll ein gewisser Mindeststandard gewährleistet werden.

Fristverlängerung bei Übungsfahrt-Bescheiden

Großzügig per Gesetz verlängert wurden zuletzt abgelaufene Übungs- und Ausbildungsfahrtenbescheide, was beispielsweise auf L17-Ausbildung mit begleitendem Fahren mit Eltern bzw. Angehörigen zutrifft. Führerscheinbewerber mit Bescheiden, die nach dem 31. Mai 2020 abgelaufen sind oder ablaufen würden, werden die Möglichkeit haben, weiterhin bis 30. September 2021 Übungs- und Ausbildungsfahrten durchzuführen. Denn eigentlich werden solche Bewilligungen nur einmal und nur für 18 Monate erteilt.

Sieben Monate gültig bleiben abgelaufene Führerscheine und Fahrerqualifizierungsnachweise. Das betrifft jene, die in der Zeit zwischen 1. September 2020 und 30. April 2021 ablaufen. Die Gültigkeit bleibt um weitere sieben Monate aufrecht.