Impfdosen von Pfizer Biontech
ORF
ORF
Politik

Impfplan gemäß Empfehlungen aktualisiert

Laut Nationalem Impfgremium soll das Vakzin von AstraZeneca vorerst nur für Menschen unter 65 Jahren verabreicht werden. Österreichs Pläne sind davon betroffen. In den kommenden Monaten sollen weitere Zulassungen erfolgen.

Österreichs Impfplan ist am Montag aktualisiert und angepasst worden: Wie erwartet wird der Impfstoff von AstraZeneca vorrangig an 18- bis 64-Jährige verabreicht, womit man der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums gefolgt ist. Das gaben Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) nach einer Besprechung mit den Landeshauptleuten und deren einstimmiger Zustimmung bekannt.

Damit kommt das Serum von AstraZeneca nach den Zahlen der Statistik Austria (Stand 1.2.2021) für 5.664.816 Österreicher im Alter zwischen 18 und 64 infrage. Pfizer/Biontech kann an alle ab 16 Jahren verabreicht werden, das sind 7.531.239 Menschen, beim Serum von Moderna, das für alle ab 18 Jahren zugelassen ist, sind es 7.358.443 Österreicher und Österreicherinnen.

Verbindliche Leitlinie

„Das Tempo der Umsetzung des österreichischen Impfplans ist – wie in allen EU-Mitgliedsstaaten – abhängig vom Zeitpunkt der Marktzulassungen sowie den Lieferterminen und Liefermengen“, so Anschober. In den kommenden Monaten würden weitere Zulassungen erfolgen. Damit sei sichergestellt, dass sich jeder impfen lassen könne, der das möchte. Im Impfplan ist nun verankert, welche Gruppen konkret mit welchen Impfstoffen wann geimpft werden können.

Diese Aktualisierung ist die verbindliche Leitlinie für die impfenden Stellen in Österreich. Die Priorisierungen basieren auf der Grundlage der medizinisch-fachlichen Empfehlungen durch das Nationale Impfgremium und „sind im Rahmen der faktischen Möglichkeiten und der logistischen Notwendigkeiten sowie der effizienten Nutzung der vorhandenen Impfstoffe umzusetzen“.

„Mit der Impfung können wir Schritt für Schritt in unser gewohntes Leben zurückkehren. Oberste Priorität hat dabei der Schutz der älteren und vulnerableren Gruppen“, so Kurz. Je mehr Impfstoff zur Verfügung sei, desto schneller würde all jenen, die eine Impfung wollen, eine solche angeboten. „Wir hoffen, dass bald weitere Hersteller eine EU-Zulassung beantragen und diese von der EMA rasch und unbürokratisch, unter Einhaltung der wissenschaftlichen Standards, erteilt wird.“

Drei Phasen

Der Impfplan ist in drei Phasen eingeteilt: Die Phase eins ist charakterisiert durch geringe Mengen an verfügbarem Impfstoff, komplexe Liefer- und Lagerbedingungen der verfügbaren Impfstoffe und einem daraus resultierenden Schwerpunkt der Impfungen auf institutionelle Settings. Es kommen vorwiegend die Impfstoffe von BionTech/Pfizer und Moderna zum Einsatz. Zunächst werden Bewohner und Bewohnerinnen von Alters-, Pflege- und Seniorenwohnheimen geimpft, sowie Personal in Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen mit und ohne Kontakt.

Ebenso in Phase eins sind Personen im Alter von 80 Jahren aufwärts und Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie I. Dann werden Personen (unabhängig vom Alter) mit Vorerkrankungen und besonders hohem Risiko, sofern institutionell erreichbar (z. B. über Tageskliniken, Dialysestationen) gelistet, Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie II und Personal in der mobilen Pflege, Betreuung, Krankenpflege. Menschen mit Behinderung mit persönlicher Assistenz sowie deren persönliche Assistentinnen und Assistenten sind ebenso in Phase eins vorgesehen.

Eine Grafik zeigt den aktualisierten österreichischen Impfplan
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: Statistik Austria

Die zweite Phase ist charakterisiert durch eine in Bezug auf Menge und Logistik bessere Verfügbarkeit von Impfstoffen, insbesondere auch von AstraZeneca, wobei aber ein Ressourcenengpass im Bereich der Impfstellen auftreten kann. In dieser Phase starten die Impfungen im niedergelassenen Bereich und lokalen Impfstellen. Die Priorisierung erfolgt nach Alter und gesundheitlichen Risiken, beginnend mit der Gruppe der älteren Personen und Personen mit hohen gesundheitlichen Risiken sowie Ansteckungsrisiko. Geimpft werden auch Personen im Alter von 65–79 Jahren, abgestuft nach Alter und gesundheitlichen Risiken sowie Personen unter 65 Jahren mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko gemäß der Risikogruppe-Verordnung sowie im Falle einer ausreichenden Verfügbarkeit in der Altersgruppe unter 65 Jahren Personen mit erhöhtem Risiko nach Priorisierung des Nationalen Impfgremiums bzw. deren engste Kontaktpersonen.

Hier kommen auch Personen in 24-Stunden-Betreuung und deren Betreuungspersonen an die Reihe sowie enge Kontaktpersonen von Schwangeren, Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie III und IV und Personal in Schulen, Kindergärten, Kinderkrippen. Auch ausgewählte Beschäftigte mit direktem Personenkontakt und erhöhtem Ansteckungsrisiko in Polizei, Strafvollzug, Bundesheer kommen in Phase zwei dran.

In der dritten und letzten Phase sollte der Impfstoff großflächig verfügbar sein. Dann kann eine breite Impfung der Bevölkerung begonnen werden.