Coronavirus

Zunehmend Impfpflicht im Gesundheitsbereich

Nachdem der Wiener Gesundheitsverbund im Juni eine Impfpflicht für Neuanstellungen fixiert hat und Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) zuletzt eine solche Regelung auch für Sozialeinrichtungen angekündigt hat, ziehen nun weitere Länder nach.

Neue Mitarbeiter müssen künftig nicht nur wie bisher gegen Masern, Hepatitis, Röteln und Tetanus, sondern auch gegen das Coronavirus geimpft sein, hieß es am Montag aus dem Büro von Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) auf APA-Anfrage.

Eine Impfpflicht für Neuanstellungen ist auch in Niederösterreich geplant – und zwar in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Aus dem Land hieß es dazu auf APA-Anfrage, dass dieser Weg verfolgt werde – das sei eine Frage des „Hausverstands“. An der Umsetzung werde derzeit gearbeitet.

Auch Steiermark für Verpflichtung

Auch in der Steiermark will man den Weg der Bevorzugung von Geimpften gehen: Zuletzt gab es Signale der Medizinischen Universität Graz, der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) sowie seitens der Barmherzigen Brüder, dass noch im Sommer die Regeln bei den Neuanstellungen entsprechend abgeändert werden sollen. Die genauen Modalitäten sind aber noch abzustimmen. Der Rektor der Med Uni, Hellmut Samonigg, will schon ab 1. August im krankennahen Bereich bei den Neuanstellungen auf die Impfungen achten.

Auch für das Kinderbetreuungspersonal will Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) ähnliche Vorgaben bei Neuanstellungen einführen. Entsprechende Empfehlungen an die Gemeinden dürfte es geben. Details sollen in den kommenden Tagen bei einer Pressekonferenz bekannt gegeben werden, hieß es aus seinem Büro.

Kärnten und OÖ setzen auf Freiwilligkeit

In Kärnten setzt man hingegen auf Freiwilligkeit, erklärte Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) am Montag im Rahmen einer Pressekonferenz: „Dass das funktioniert, zeigt auch diese Impfaktion.“ Im Gesundheitsbereich, beim Krankenanstaltenbetreiber Kabeg, seien bereits 80 Prozent der Mitarbeiter geimpft. Hier prüfe man auch den Impfstatus, wenn jemand neu eintritt oder ein Praktikum im Krankenhaus absolviert. Auf die Frage, ob es denn bei der Freiwilligkeit bleiben werde, meinte Prettner: „Wir motivieren und natürlich schauen wir bei der Einstellung, dass wir die Motivation noch einmal erhöhen.“

In Oberösterreich ist das Vorgehen ähnlich: Nachdem es eine hohe Impfrate in den Krankenhäusern der Gesundheitsholding und dem Kepler Uniklinikum gebe, „wird es in unseren Häusern keine Pflicht geben“, stellte Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) am Rande einer Pressekonferenz in Linz am Montag klar.

Salzburg für einheitliche Vorgehensweise

Salzburgs Gesundheitsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl (ÖVP) sprach sich gegenüber der APA für eine bundesweite gemeinsame Vorgehensweise aus. Dieses Thema sollten die Bundesländer mit dem Gesundheitsminister besprechen und sich dann auf einheitliche Regelung einigen. Eine Präferenz für oder gegen eine Impflicht für Neueintritte in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen in Salzburg ließ er nicht erkennen.

Aus Vorarlberg hieß es seitens der Landespressestelle, derzeit gebe es keine Impfpflicht. Es sei aber nicht auszuschließen, dass künftig strengere Vorgaben kommen. Sowohl für die Krankenhäuser als auch für die Pflege liefen derzeit rechtliche Prüfungen. Ähnlich die Situation in Tirol: Derzeit würden Gespräche mit allen Beteiligten laufen, so Gesundheitslandesrätin Annette Leja (ÖVP). Sie befürworte jedenfalls die Impfung der Mitarbeiter gerade bei der Arbeit mit besonders vulnerablen Gruppen, sagte sie.

Impfpflicht seit Anfang Juni in Wien

In Wien gilt seit Anfang Juni, dass neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsverbund geimpft sein müssen – also alle Mitarbeiter der meisten großen Wiener Spitäler und auch viele Pflegehäuser. Die Impfpflicht gilt sowohl für Ärzte und Pflegekräfte, auch für das Reinigungspersonal sowie die gesamte Verwaltung – und auch für Praktikanten. Gesundheitsstadtrat Hacker hatte vergangene Woche erklärt, dass die Impfpflicht am Ende den gesamten Sozial- und Gesundheitsbereich betreffen soll. Eine Ausweitung auf weitere Berufsgruppen sei „nicht ausgeschlossen“.