Das Schild einer Tabaktrafik
ORF.at/Rafaela Steckbauer
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Wirtschaft

VwGH will Vergabe für Trafiken neu regeln

Die Vergabe von Tabaktrafiken muss neu geregelt werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) habe nämlich entschieden, dass die Zuteilung von Trafiken dem Bundesvergabegesetz unterliegt, schreibt „Die Presse“ (Onlineausgabe). Das hätte einschneidenden Folgen für Trafikanten.

Das könnte das Aus für unbefristete Vergaben und für die Vererbung der Konzession bedeuten, sagen Juristen. Derzeit werden frei werdende Trafiken von der Monopolverwaltung nach einem unter Kaiser Joseph II 1784 eingeführten Monopol an Menschen mit Behinderungen vergeben. Kaiser Franz Joseph wollte damit Kriegsinvaliden ein Auskommen sichern.

In dieser Tradition gehen freiwerdende Trafiken auch heute noch an Menschen mit Behinderung. Ein Bewerber, der zweimal übergangen wurde, weil ihm Menschen mit Behinderung vorgezogen worden waren, wandte sich deshalb an das Bundesverwaltungsgericht: Er wollte festgestellt haben, dass die Vergabevorgänge nicht dem Bundesvergabegesetz entsprochen hätten. Das Gericht wies die Anträge zurück und bestätigte das Vorgehen der Monopolverwaltung MVG.

Vererbung als Problem

Doch der VwGH widersprach in zweiter Instanz dem Urteil: Trafiken müssen demnach künftig nach dem Bundesvergabegesetz vergeben werden. Eine Vergabe ausschließlich an Menschen mit Behinderungen ist aber weiterhin zulässig.

Das Bundesvergabegesetz sieht auch eine Vergabe auf maximal fünf Jahre vor, außer bei besonders großen Investitionen, zitiert Zeitung Christian F. Schneider, Anwalt bei bpv Hügel und Dozent an der Uni Wien. „Es wird eine Herausforderung sein, das System so zu gestalten, dass es dem Versorgungscharakter weiter Rechnung trägt“, so Schneider.

Eine weitere Besonderheit der bisherigen Vergabe von Trafiken ist, dass die Konzession vererbt werden kann – auch an Menschen ohne Behinderung. Darum werden lediglich 1.230 der 2.300 Volltrafiken von Menschen mit Behinderung geführt. So eine Weitergabe ist aber im Vergaberecht nicht vorgesehen.

Monopolverwaltung glaubt an Lösungsmöglichkeit

Dennoch gibt sich Hannes Hofer, Geschäftsführer der MVG, im „Presse“-Rechtspanorama zuversichtlich, dass auch eine längere Frist für die Vergabe einer Trafikenkonzession zulässig ist. Denn im Idealfall versorge eine Trafik den Inhaber nach einem Unfall für den Rest seines Lebens.

„Wir machen jeden sechsten Tag aus einem Menschen mit Behinderung einen Unternehmer“, sagt Hofer. „Wir sind damit das größte inklusive Unternehmernetzwerk Österreichs.“ Das Vergaberecht erlaube ausdrücklich die Berücksichtigung solcher Aspekte. Die Juristen seines Hauses würden nun die weitere Vorgangsweise prüfen.

Erfreut über das Urteil zeige sich hingegen die Kanzlei Rihs, Rechtsvertretung des übergangenen Bewerbers. Die bisherige Vergabepraxis sei schwer nachvollziehbar und intransparent gewesen, der Gesetzgeber habe bisher nicht auf die geänderten Marktverhältnisse reagiert. Es handle sich um einen „bahnbrechenden Erfolg im Bereich des Vergaberechts“.