2G-Kontrollen in Wien
APA/Hans Punz
APA/Hans Punz
Coronavirus

Salzburg, OÖ und Wien verschärfen regional

Neben den am Montag in Kraft getretenen bundesweiten CoV-Maßnahmen haben die Bundesländer Oberösterreich, Salzburg und Wien bereits weitergehende regionale Maßnahmen fixiert. Nachfolgend ein Überblick.

Im Rahmen der oberösterreichischen Maßnahmenverordnung wird das Land ab Montag – abgesehen vom bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte – die Zügel auch für Geimpfte stärker anziehen: Ab nächster Woche sind beispielsweise Zusammenkünfte nur noch bis 25 Personen erlaubt.

In Oberösterreich dürften zudem Speisen und Getränke künftig nur noch im Sitzen konsumiert werden. Dazu müssen die Gästegruppen mindestens einen Meter voneinander entfernt sitzen. Auch an Imbissständen gilt die 2-G-Regel. Auf allen Märkten sind Speisen und Getränke verboten, außerdem müssen die Besucher selbst im Freien eine FFP2-Maske tragen.

Diskotheken, Tanzlokale sowie Fach- und Publikumsmessen werden generell bis 5. Dezember geschlossen. Im Kulturbereich bleiben nur solche Spielstätten offen, die „ganzjährig und regelmäßig“ betrieben werden sowie „unter einer unternehmerischen Gesamtverantwortung dem jeweiligen Zweck dienen“. Damit bleiben Einrichtungen wie das Landestheater sowie die Museen geöffnet. Einlass gibt es aber nur mit dem 2-G-Nachweis und Maske.

Amateurfußball ohne Publikum

Treffen im Rahmen der Vereinstätigkeit bleiben unbegrenzt zulässig, wie aus der der APA vorliegenden Verordnung des Landes Oberösterreich hervorgeht. Mit der Bundesverordnung können nur geimpfte und genesene Mitglieder an den Vereinstreffen teilnehmen. Ab 50 Personen gilt nach den bisher geltenden CoV-Maßnahmen Anzeigepflicht sowie ein Präventionskonzept samt einem eigenen Beauftragten.

Im Amateurfußball werden auf den Sportplätzen im Bundesland nur noch „Geisterspiele“ erlaubt sein, also ohne Zuschauer. Veranstaltungen im Rahmen des Spitzen- oder Berufssports sind auch mit Zuschauern erlaubt, soweit es durch bauliche und organisatorische Maßnahmen (beispielsweise feste Sitzreihen und zugewiesene Sitzplätze) zu keiner Durchmischung und Interaktion der Zuschauer kommt, hieß es. Dazu werden verpflichtend FFP2-Masken zu tragen sein – mehr dazu in ooe.ORF.at.

Teils ähnliche Maßnahmen auch für Salzburg

Das Bundesland Salzburg hat bereits am Donnerstag verschärfte Maßnahmen angekündigt, die über den Lockdown für Ungeimpfte hinausgehen und die ebenfalls ab Montag gültig sind. Diese ähneln in einigen Punkten den Verschärfungen in Oberösterreich: So dürfen Speisen und Getränke in Lokalen nur noch im Sitzen konsumiert werden, was de facto ein Verbot für die Nachtgastronomie bedeutet.

Außerdem gibt es eine FFP2-Maskenpflicht für alle Arbeitskräfte mit Kundenkontakt oder bei Abstand unter einem Meter zu Kollegen, bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren, in Restaurants und allgemein zugänglichen Bereichen von Beherbergungsbetrieben, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie auf Märkten – auch im Außenbereich. Darüber hinaus ist ein 2-G-Nachweis für Museen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Archive und auf Gelegenheitsmärkten wie etwa dem Christkindlmarkt erforderlich. Alkohol trinken ist dort verboten.

Noch schärfere Maßnahmen seien derzeit kein Thema, sagte ein Sprecher des Landes am Sonntagnachmittag zur APA. Die Polizei werde die Einhaltung der Bestimmungen scharf kontrollieren, auch im Handel – mehr dazu in salzburg.ORF.at.

Wien setzt auf 2-G Plus

Wien hat für die Nachtgastronomie und für Events ab 25 Personen 2-G Plus angekündigt. Auch Geimpfte und Genesene brauchen künftig also einen PCR-Test. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet: In nicht privaten Innenräumen und am Arbeitsplatz, wenn enger Kontakt zu anderen Personen besteht, muss eine FFP2-Maske getragen werden. In der Gastronomie ist das abseits des Platzes wieder nötig. Erlassen werden sollen die neuen Regeln im Lauf der kommenden Woche – mehr dazu in wien.ORF.at.